Einrichtung eines 2. Wasserzählers zur Gartenbewässerung
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Sonsbeck können bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die Wassermengen, die auf dem Grundstück nachweisbar verbraucht oder zurückgehalten werden, zum Abzug gebracht werden. Hierzu ist die Einrichtung eines 2. Wasserzählers zur Gartenbewässerung notwendig. Die Einrichtung eines solchen Wasserzählers muss bei der Gemeinde Sonsbeck beantragt werden. Der Einbau des Wasserzählers muss in einem Außentermin abgenommen werden.
Für den Antrag wird eine Verwaltungsgebühr von 27,00 Euro erhoben. Für die Abnahme wird nach Zeitaufwand eine Verwaltungsgebühr von mind. 27,00 Euro erhoben.
Der aktuelle Zählerstand ist jeweils zum 30.11. über das Online-Formular Meldung Zählerstand des Zwischenzählers an die Gemeinde zu übermitteln. Sofern dies nicht möglich sein sollte, kann der Wasserverbrauch auch telefonisch (Frau Koth, 02838/36-123) oder per Mail mit Foto des aktuellen Zählerstandes an Natascha.Koth@Sonsbeck.de übermittelt werden.
Für den Antrag wird eine Verwaltungsgebühr von 27,00 Euro erhoben. Für die Abnahme wird nach Zeitaufwand eine Verwaltungsgebühr von mind. 27,00 Euro erhoben.
Der aktuelle Zählerstand ist jeweils zum 30.11. über das Online-Formular Meldung Zählerstand des Zwischenzählers an die Gemeinde zu übermitteln. Sofern dies nicht möglich sein sollte, kann der Wasserverbrauch auch telefonisch (Frau Koth, 02838/36-123) oder per Mail mit Foto des aktuellen Zählerstandes an Natascha.Koth@Sonsbeck.de übermittelt werden.
Kontakt
Jürgen KöhlitzZimmer: 08
(02838) 36-162
(02838) 36-109
juergen.koehlitz@sonsbeck.de
Fachbereich
Bauen und Planen
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
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