Mietspiegel

Foto eines Schlüsselbundes und einer FüllfederDer „Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen“ dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten im bestehenden Mietverhältnis. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Grundriss, Wohnfläche und Zustand der Wohnungen und des Gebäudes im bestehenden Mietverhältnis zu vereinbaren.

Die Gemeinde Sonsbeck stellt einen Mietspiegel zur Verfügung. Dieser wurde nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und von "Haus- und Grund Grafschaft Moers" in Zusammenarbeit mit dem "Deutschen Mieterbund Moers e.V." veröffentlicht. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel gem. § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Den Mietspiegel erhalten Sie im Rathaus oder direkt auf der Internetseite des Vereins Haus- und Grund Grafschaft Moers.

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Zimmer: 16

☏ (02838) 36-131 oder -132
 (02838) 36-109
  meldewesen@sonsbeck.de

Fachbereich
Ordnung und Soziales

Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck