Anmeldung des Wohnsitzes

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen im Rathaus des neuen Wohnortes anzumelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich, die Benachrichtigung über den Wegzug erfolgt automatisch über das Meldeamt.
 
Bei Familien ist es ausreichend, wenn ein Meldepflichtiger die Anmeldung vornimmt und neben seinen Ausweispapieren, die Ausweispapiere der Familienmitglieder mitbringt.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Ehe- oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus)

Abmeldung des Wohnsitzes

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung in das Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland verzieht, kann bei Abmeldung seine Anschrift im Ausland künftig bei der Meldebehörde hinterlegen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z. B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis und/oder Reisepass

Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Sofern Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen sind, ist eine Ummeldung innerhalb von zwei Wochen erforderlich.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis
  • Ehe- oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch (sofern dieses noch nicht vorgelegen hat)
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus)

Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung enthält Angaben zu folgenden Punkten:
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält auf Wunsch weitere Angaben.
 
Gebühren
  • 9,00 Euro je Bescheinigung
Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt. 
 
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der Geschäftsführer. Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

Gebühren
  • 13,00 Euro pro Auskunft
 Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)

Beglaubigungen

Es können Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften vorgenommen werden. Hierzu bringen Sie bitte das zu beglaubigende Dokument im Original mit. Bei Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) können nicht durch die Meldebehörde beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das ausstellende Standesamt.

Gebühren
  • Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei
  • Beglaubigungen von Unterschriften/Handzeichen: 2,50 Euro je Beglaubigung
  • Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Auszügen: 4,70 Euro je Beglaubigung, (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage, ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung auf 50 %)
  • Für Schulabgänger, Studenten und Empfängern von SGB II ermäßigt sich die Gebühr für eine Beglaubigung zum Zwecke der Bewerbung je Seite auf 0,50 Euro

Fahrzeugangelegenheiten

Einige Anliegen rund um das Thema "Fahrzeug" lassen sich im Rathaus erledigen, jedoch nur für Sonsbecker Bürgerinnen und Bürger, die ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen des Kreises Wesel (WES, MO, DIN) fahren.

Erledigt werden können im Rathaus die folgenden Aufgaben:
 
  • Adressen- und Namensänderung auf dem Kfz-Schein
  • Abmeldungen von Kraftfahrzeugen
  • Ersatzfahrzeugscheine
  • Wiederzulassungen
  • Umschreibungen innerhalb des Kreises Wesel (Zulassung im Kreis Wesel ist Voraussetzung)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Internetzulassung - i-Kfz

Seit dem 01. September 2023 besteht durch die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge bequem von zu Hause an-, ab- oder umzumelden. Hier gelangen Sie zur Internetzulassung.

Welche Unterlagen für eine Internetzulassung benötigt werden, was dabei zu beachten ist und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Wesel.

Fischereischein

Um in Deutschland angeln zu dürfen, muss man in Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Gemeinde Sonsbeck stellt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine aus.

Jugendfischereischeine werden an Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgegeben. Wer im Besitz eines Jugendfischereischeines ist, darf nur in Begleitung einer Person, die eine Fischereiprüfung abgelegt hat und im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, angeln.

Um den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein zu erhalten, muss die Fischereiprüfung erfolgreich abgeschlossen sein (Mindestalter 14 Jahre). Anmeldungen zur Prüfung werden bei der Kreisverwaltung Wesel entgegengenommen. 

Gebühren
  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
 Benötigte Unterlagen
  • Passfoto bei Neuausstellung
  • Prüfungszeugnis
  • Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bei Beantragung eines Jugendfischereischeins
  • Personalausweis oder Reisepass
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Führerscheinantrag

Führerscheinanträge werden im Rathaus entgegengenommen und an das Dienstleistungszentrum des Kreises Wesel in Moers weitergeleitet.

Gebühren
  • 5,10 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Führerscheinantrag inklusive Unterschriftenbogen
  • Sehtestbescheinigung
  • Biometrisches Lichtbild
  • Hilfe-Kurs-Bescheinigung (nur bei Erstanträgen)
  • Pass oder Personalausweis
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Kreis Wesel - Auto, Führerschein und Straßenverkehr

Führerscheinumtausch

Der Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein kann bei der Gemeinde Sonsbeck beantragt werden.

Gebühren
  • 25,30 Euro (Abholung des Führerscheins beim Dienstleistungszentrum Moers)
  • 30,40 Euro (Zuschicken des Führerscheins)    

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Passfoto

  • alter Führerschein


Weitere Informationen zum Thema Führerschein finden Sie hier:
Kreis Wesel - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein

Führungszeugnis

In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.

Der Antrag ist persönlich bei der Meldebehörde des Wohnortes zu stellen. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Vorsprechen eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der Verwendungszweck (ggf. das Aktenzeichen) und die Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.

Es dauert ca. 1 – 2 Wochen bis das jeweilige Führungszeugnis dem Antragsteller oder der Behörde zugeht.
 
Belegarten
N - wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei privatem Arbeitgeber, Einschreiben bei der Universität/Hochschule).

O - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Es enthält mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.

NE/OE - bezeichnet ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke bzw. für eine Behörde. Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Angaben zu z.B. Verurteilungen, die den Kinder- oder Jugendbereich betreffen.

Gebühren
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Vereins vorgelegt werden.
Hinweis
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Der entsprechende Link zum Online-Portal lautet: www.fuehrungszeugnis.bund.de
 

Fundsachen

Haben Sie etwas verloren?
Haben Sie einen Gegenstand im Gemeindegebiet Sonsbeck verloren, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit einem der genannten Ansprechpartner der Gemeinde Sonsbeck auf. Bitte geben Sie uns eine möglichst umfangreiche Beschreibung des verlorenen Gegenstandes und teilen Sie uns mit, seit wann Sie den Gegenstand vermissen. Das Fundamt führt Ihre Verlustmeldung in einer internen Datenbank. So kann der Gegenstand, wenn er gefunden werden sollte, unbürokratisch und schnell wieder an Sie herausgegeben werden.

Haben Sie etwas gefunden?
Haben Sie einen Gegenstand gefunden, dann können Sie den Gegenstand
a) im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck, Meldeamt, Zimmer 16, Herrenstraße 2, zur weiteren Behandlung oder
b) bei sich zu Hause verwahren.

Bei der Verwahrung zu Hause muss jedoch eine Mitteilung an das Fundamt Sonsbeck erfolgen, aus der hervorgeht, wer was wann wo gefunden hat. Als Finder steht Ihnen das Recht auf Eigentumserwerb an der Sache zu, sofern der Empfangsberechtigte nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann. Verzichten Sie auf Ihr Recht auf Eigentumserwerb, so geht das Eigentum nach Ablauf der Frist auf die Gemeinde Sonsbeck über.

Finderlohn
Der Finder kann gegenüber dem Eigentümer einer Sache auf privatrechtlicher Basis Anspruch auf Finderlohn geltend machen.

Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft (einfach)
Sofern Sie in Sonsbeck gemeldet sind, haben Sie ein Recht darauf, kostenlos Auskunft über die Daten, die im Melderegister zu Ihrer Person gespeichert sind, zu erhalten. Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.

Die einfache Melderegisterauskunft darf nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor. Sofern die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, ist der gewerbliche Zweck anzugeben.

Auf persönliche oder schriftliche Anfragen gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften sowie,
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Melderegisterauskunft (erweitert)
Wer  ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich zu der einfachen Registerauskunft folgende Daten umfasst:
  • frühere Namen
  • Tag und Ort der Geburt
  • Familienstand (nur die Angabe ob verheiratet oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Sterbetag und Sterbeort
Gebühren
  • Einfache Meldeauskunft: 11,00 Euro
  • Erweiterte Meldeauskunft: 15,00 Euro
Benötige Unterlagen
  • Nachweis über das berechtigte Interesse (z. B. Vollstreckungstitel)
  • Schriftliche Erklärung, ob die Daten für gewerbliche Zwecke, zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen

Mietspiegel

Der Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Grundriss, Wohnfläche und Zustand der Wohnungen und des Gebäudes zu vereinbaren.

Gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund Moers e.V. veröffentlicht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Grafschaft Moers (Haus & Grund Moers) diverse Mietspiegel. Diese "Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen" dienen als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten und können auf der Internetseite von Haus & Grund Moers kostenlos runtergeladen werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:

Parkausweis für Schwerbehinderte

Anträge können Sie bei der Gemeinde Sonsbeck stellen. Diese werden dann an den Kreis Wesel zwecks Bearbeitung weitergeleitet.

Benötigte Unterlagen:
  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild im Passformat (nicht erforderlich für Kinder unter 10 Jahren)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Neuer Personalausweis

Personalausweis

Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Dieser Personalausweis schafft die Voraussetzungen für eine sichere Online-Kommunikation und ermöglicht Reisen innerhalb Europas. Ein neuer Personalausweis kann im Rathaus beantragt werden.

Gebühren
  • 37,00 Euro (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
  • 22,80 Euro (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
Möglich ist auch die sofortige Ausstellung eines Vorläufigen Personalausweises im Meldebüro für 10 Euro. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist (ggf. Sorgerechtsbeschluss).

Benötigte Unterlagen
  • Biometrisches Passbild
  • Alter Ausweis/ Reisepass
  • Ausschließlich persönliche Antragstellung
  • Bei Jugendlichen unter 16 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage.
 
Weitere Informationen zum Thema Personalausweis finden Sie hier:
www.personalausweisportal.de
» Weiterlesen

Reisepass

Foto von einem ReisepassFür Reisen außerhalb von Europa benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. Die Bearbeitungszeit beträgt hier bei der Bundesdruckerei in Berlin rund drei bis vier Wochen. Sollten Sie in eine dringliche Lage geraten und schneller einen Reisepass benötigen, steht Ihnen die Expressbestellung innerhalb von drei bis vier Werktagen zur Verfügung. 
 
Das Meldeamt berät Sie gern zu den erforderlichen Ausweispapieren für Sie und für Ihre Famillie.

Benötigte Unterlagen
  • Biometrisches Passbild
  • Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild)
  • alter Ausweis
  • 37,50 Euro (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
  • 70,00 Euro (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
  • Möglich ist auch die Bestellung eines Expresspasses innerhalb von 3 – 4 Werktagen für eine zusätzliche Expressgebühr von 32,00 Euro.
  • Möglich ist auch die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses im Meldeamt für 26,00 Euro (nur 1 Jahr gültig).
 
Bitte Beachten
  • Ausschließlich persönliche Antragsstellung
  • Bei Jugendlichen unter 18 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage.
  • Bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist. (ggf. Sorgerechtsbeschluss)
» Weiterlesen

Rundfunkgebührenbefreiung

Anträge zur Rundfunkgebührenbefreiung oder zur Ermäßigung des Beitrages erhalten Sie im Rathaus.
Weitere Informationen zum Thema Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie unter folgendem Link:
www.rundfunkbeitrag.de

Schwerbehindertenausweis

Erst- bzw. Änderungsanträge erhalten Sie im Rathaus. Sie können die ausgefüllten Anträge im Rathaus abgeben oder direkt an den Kreis Wesel schicken. Die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen kann im Rathaus vorgenommen werden, falls noch ein Verlängerungsfeld frei ist. 

Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Untersuchungsberechtigungsschein

Ein Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- oder Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie kostenlos über die Webseite www.untersuchungsberechtigungsschein.de. Sollten Sie Probleme bei der Online-Beantragung haben, steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.

Die Ausstellung ist nur bis zum 18. Lebensjahr möglich.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis (mit Online Ausweisfunktion)

Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie im Rathaus. Zuständig für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist der Kreis Wesel.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag Wohnberechtigungsschein
  • Einkommensnachweise 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Kreis Wesel - Wohnberechtigungsschein

Zweit-/Nebenwohnsitz an- und abmelden

Wer bereits für eine Wohnung in Deutschland gemeldet ist, ist erst nach 6 Monaten verpflichtet, seine Nebenwohnung anzumelden.
Soll der Sonsbecker Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist diese Änderung am neuen Hauptwohnsitz vorzunehmen.
Die Abmeldung der Nebenwohnung hat innerhalb von zwei Wochen nach Auszug am Hauptwohnsitz zu erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Pass
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus)

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Zimmer: 16

☏ (02838) 36-131 oder -132
 (02838) 36-109
  meldewesen@sonsbeck.de

Fachbereich
Ordnung und Soziales

Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck

Online-Auskunft

Foto: Neuer PersonalausweisSie haben Ihren Pass oder Personalausweis im Rathaus beantragt und wollen nun wissen, wann er zur Abholung bereit liegt?