Das Meldewesen auf einen Blick
Dokumente beantragen
- Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- Meldebescheinigung/erweiterte Meldebescheinigung
- Führungszeugnis
- Schwerbehindertenausweis
- Wohnberechtigungsschein
Verlust von Dokumenten
Personen anmelden, abmelden oder ummelden
- Anmeldung des Wohnsitzes
- Abmeldung des Wohnsitzes
- Ummeldung des Wohnsitzes
- Zweit-/Nebenwohnsitz an- und abmelden
- Geburtenanmeldung
Sonstige Dienstleistungen und Auskünfte
- An- und Abmeldung von Hunden
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Beglaubigungen
- Fahrzeugangelegenheiten
- Fischereischein
- Führerscheinantrag /-umtausch
- Fundsachen
- Mietspiegel
- Melderegisterauskunft
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Untersuchungsberechtigungsschein
Anmeldung des Wohnsitzes
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- Ehe- oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus)
Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung in das Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Wer in das Ausland verzieht, kann bei Abmeldung seine Anschrift im Ausland künftig bei der Meldebehörde hinterlegen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z. B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.- Personalausweis und/oder Reisepass
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Ehe- oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch (sofern dieses noch nicht vorgelegen hat)
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus)
Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung
- Name und Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- 9,00 Euro je Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- 13,00 Euro pro Auskunft
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Jede Person hat gegenüber der Meldebehörde die Möglichkeit, Datenübermittlungssperren eintragen zu lassen. Damit können Sie der Übermittlung von Meldedaten an Dritte und Auskunftserteilungen in bestimmten Fällen ohne Begründung widersprechen. Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Antrag zu stellen.
Formular zum Download
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Ihre Daten werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung für Werbung und den Adresshandel weitergegeben.
Beglaubigungen
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) können nicht durch die Meldebehörde beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das ausstellende Standesamt.
Gebühren
- Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei
- Beglaubigungen von Unterschriften/Handzeichen: 2,50 Euro je Beglaubigung
- Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Auszügen: 4,70 Euro je Beglaubigung, (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage, ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung auf 50 %)
- Für Schulabgänger, Studenten und Empfängern von SGB II ermäßigt sich die Gebühr für eine Beglaubigung zum Zwecke der Bewerbung je Seite auf 0,50 Euro
Fahrzeugangelegenheiten
Erledigt werden können im Rathaus die folgenden Aufgaben:
- Adressen- und Namensänderung auf dem Kfz-Schein
- Abmeldungen von Kraftfahrzeugen
- Ersatzfahrzeugscheine
- Wiederzulassungen
- Umschreibungen innerhalb des Kreises Wesel (Zulassung im Kreis Wesel ist Voraussetzung)
Internetzulassung - i-Kfz
Welche Unterlagen für eine Internetzulassung benötigt werden, was dabei zu beachten ist und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Wesel.
Fischereischein
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen gültigen Fischereischein sowie einen Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe. Zusätzlich ist für das jeweilige Gewässer ein Fischereierlaubnisschein erforderlich.
Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen in einem neuen digitalen Format ausgestellt. Er ist auf Lebenszeit gültig. Die Fischereiabgabe muss weiterhin für einen oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entrichtet werden.
Beantragung
Die Gemeinde Sonsbeck ist für die Ausstellung des Fischereischeins für Personen mit Wohnsitz in Sonsbeck zuständig.
Die Beantragung ist auf folgenden Wegen möglich:
- Persönlich im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck
- Online über das NRW-Serviceportal, sofern die Voraussetzungen für die Online-Beantragung erfüllt sind.
Erstmalige Beantragung nach bestandener Fischerprüfung
Personen, die ihre Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 erfolgreich abgelegt haben, können den Fischereischein online oder bei der Gemeinde beantragen.
Für die Online-Beantragung wird ein BundID-Konto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt.
Umtausch eines bisherigen Fischereischeins
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablauf ihrer bisherigen Gültigkeit ihre Gültigkeit.
Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich. Der Umtausch in das neue Format erfolgt bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Für die persönliche Beantragung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Fischereischein oder Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
- Bei einer bereits ausgestellten Scheckkarte: Vorlage der vorhandenen Karte
Gebühren
|
Verwaltungsleistung |
Gebühr |
|
Fischereischein auf Lebenszeit – persönliche Beantragung |
30,00 € |
|
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr einschließlich Gebühren |
22,00 € |
|
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre einschließlich Gebühren |
50,00 € |
Fischereischein für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen in Nordrhein-Westfalen unter Begleitung einer Person angeln, die einen gültigen Fischereischein besitzt.
Der bisherige Jugendfischereischein wurde abgeschafft.
Bei der Ausübung der Fischerei müssen ein amtlicher Lichtbildausweis, beispielsweise ein Kinderreisepass bzw. Personalausweis, oder ein Schülerausweis mitgeführt werden.
Was muss beim Angeln mitgeführt werden?
Bei der Ausübung der Fischerei sind folgende Nachweise mitzuführen:
- Fischereischein (digital, als Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe
- Amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
- Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Fischerprüfung
Die Fischerprüfung wird bei der Kreisverwaltung Wesel abgelegt.
Weitere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und zur Anmeldung erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Wesel.
https://www.kreis-wesel.de/serviceportal/dienstleistungena-z/fischerei-fischerpruefung
Führerscheinantrag
Gebühren
- 5,10 Euro
Benötigte Unterlagen
- Führerscheinantrag inklusive Unterschriftenbogen
- Sehtestbescheinigung
- Biometrisches Lichtbild
- Hilfe-Kurs-Bescheinigung (nur bei Erstanträgen)
- Pass oder Personalausweis
Kreis Wesel - Auto, Führerschein und Straßenverkehr
Führerscheinumtausch
Gebühren
- 26,50 Euro (Abholung des Führerscheins beim Dienstleistungszentrum Moers)
- 31,90 Euro (Zuschicken des Führerscheins)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass

- biometrisches Passfoto

- alter Führerschein

Weitere Informationen zum Thema Führerschein finden Sie hier:
Kreis Wesel - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein
Führungszeugnis
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der Verwendungszweck (ggf. das Aktenzeichen) und die Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.
O - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Es enthält mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Vereins vorgelegt werden.
Fundsachen
Bei der Verwahrung zu Hause muss jedoch eine Mitteilung an das Fundamt Sonsbeck erfolgen, aus der hervorgeht, wer was wann wo gefunden hat. Als Finder steht Ihnen das Recht auf Eigentumserwerb an der Sache zu, sofern der Empfangsberechtigte nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann. Verzichten Sie auf Ihr Recht auf Eigentumserwerb, so geht das Eigentum nach Ablauf der Frist auf die Gemeinde Sonsbeck über.
Melderegisterauskunft
Die einfache Melderegisterauskunft darf nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor. Sofern die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, ist der gewerbliche Zweck anzugeben.
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
- frühere Namen
- Tag und Ort der Geburt
- Familienstand (nur die Angabe ob verheiratet oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Sterbetag und Sterbeort
- Einfache Meldeauskunft: 11,00 Euro
- Erweiterte Meldeauskunft: 15,00 Euro
- Nachweis über das berechtigte Interesse (z. B. Vollstreckungstitel)
- Schriftliche Erklärung, ob die Daten für gewerbliche Zwecke, zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen
Mietspiegel
Parkausweis für Schwerbehinderte
- Schwerbehindertenausweis
- Lichtbild im Passformat (nicht erforderlich für Kinder unter 10 Jahren)
Personalausweis
Gebühren
- 46,00 Euro (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
- 27,60 Euro (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
- Digitales biometrisches Passfoto (QR-Code vom Fotografen oder Vorort-Aufnahme im Rathaus möglich. Die Gebühr für ein digitales Lichtbild vor Ort beträgt 6 €)
Private Fotodienstleistende, welche digitale Passfotos anfertigen, händigen diese als QR-Code aus. - Alter Ausweis/ Reisepass
- Ausschließlich persönliche Antragstellung
- Bei Jugendlichen unter 16 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Reisepass
Für Reisen außerhalb von Europa benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. Die Bearbeitungszeit beträgt hier bei der Bundesdruckerei in Berlin rund drei bis vier Wochen. Sollten Sie in eine dringliche Lage geraten und schneller einen Reisepass benötigen, steht Ihnen die Expressbestellung innerhalb von drei bis vier Werktagen zur Verfügung. Benötigte Unterlagen
- Digitales biometrisches Passfoto (QR-Code vom Fotografen oder Vorort-Aufnahme im Rathaus möglich. Die Gebühr für ein digitales Lichtbild vor Ort beträgt 6 €)
Private Fotodienstleistende, welche digitale Passfotos anfertigen, händigen diese als QR-Code aus. - Identitätsnachweise (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild)
- 37,50 Euro (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
- 70,00 Euro (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
- Möglich ist auch die Bestellung eines Expresspasses innerhalb von 3 – 4 Werktagen für eine zusätzliche Expressgebühr von 32,00 Euro.
- Ausschließlich persönliche Antragsstellung
- Bei Jugendlichen unter 18 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 - 4 Wochen.
- Bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist. (ggf. Sorgerechtsbeschluss)
Rundfunkgebührenbefreiung
www.rundfunkbeitrag.de
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden.
Untersuchungsberechtigungsschein
Personalausweis (mit Online Ausweisfunktion)
Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie im Rathaus. Zuständig für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist der Kreis Wesel.
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Einkommensnachweise
Kreis Wesel - Wohnberechtigungsschein
Zweit-/Nebenwohnsitz an- und abmelden
Wer bereits für eine Wohnung in Deutschland gemeldet ist, ist erst nach 6 Monaten verpflichtet, seine Nebenwohnung anzumelden.
Soll der Sonsbecker Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist diese Änderung am neuen Hauptwohnsitz vorzunehmen.
Die Abmeldung der Nebenwohnung hat innerhalb von zwei Wochen nach Auszug am Hauptwohnsitz zu erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Pass
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus)
Kontakt
Bürgerbüro
Zimmer: 14
(02838) 36-131 oder -132
(02838) 36-109
meldewesen@sonsbeck.de
Fachbereich
Ordnung und Soziales
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
Online-Auskunft
Sie haben Ihren Pass oder Personalausweis im Rathaus beantragt und wollen nun wissen, wann er zur Abholung bereit liegt?