Bauleitplanung

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Den Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
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Den Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Gemeindeentwicklungsplan Sonsbeck
Die Gemeinde Sonsbeck verfügt über einen Gemeindeentwicklungsplan (GEP), der die Leitplanken für die Gemeindeentwicklung darstellt. Es wurden viele der im GEP gesteckten Entwicklungsziele erreicht und Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Daher haben sich der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung für die Fortschreibung des bestehenden Konzeptes entschieden. Es soll mit einem Planungshorizont von 15 Jahren an die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen angepasst werden.
Zunächst wurden gemeinsam mit den Planungsbüros plan-lokal und Planquadrat aus Dortmund sowie Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Politik und externen Expertinnen und Experten umfangreiche Analysen zu den fünf Themenfeldern „Wohnen“, „Soziale Infrastruktur“, „Wirtschaft und Einzelhandel“, „Natur, Freiraum und Tourismus“ und „Verkehr, technische Infrastruktur und Katastrophenschutz“ durchgeführt.
Anschließend konnte sich die Bürgerschaft im Rahmen von insgesamt vier öffentlichen Veranstaltungen sowie im Rathaus und online informieren und ihre Ideen und Anregungen einbringen.
Wie geht es nun weiter?
Die Ideen und Anregungen aus der oben genannten Bürgerbeteiligung wurden ausgewertet und in einer Dokumentation zusammengefasst.
Hier geht es zur Dokumentation.
Die Eingaben der Bürgerschaft fließen nun in die weitere Ausarbeitung des Konzeptes ein. Dabei werden die Zielformulierungen im Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Politik sowie mit der Verwaltung präzisiert.
Der Konzeptentwurf wird in einer weiteren Bürgerveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und weitere Anregungen mit auf den Weg zu geben.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Im Verlauf eines Bauleitplanverfahrens sind alle Belange, die durch die Planung betroffen sind, zu erfassen und durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck in einem abschließenden Beschluss gegeneinander abzuwägen. Zur Erfassung der berührten Belange werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies erfolgt im Regelfall in zwei Stufen:
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
- die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung wird bei der Gemeinde Sonsbeck per Internet unterstützt. Das bedeutet, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per Brief oder E-Mail informiert werden, dass auf den Internetseiten der Gemeinde Sonsbeck die Unterlagen mit Informationen über die Planung in PDF-Form (bzw. in wenigen Fällen auch im TIF-Format) zum Download bereitstehen.
Offenlegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hamb):
12. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung und Umweltbericht
Darstellung 12. Änderung Flächennutzungsplan
Wiederholung der Offenlegung der 13. Änderung FNP (Labbeck):
13. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung und Umweltbericht
Darstellung 13. Änderung Flächennutzungsplan
Offenlegung des Bebauungsplanes Sonsbeck Nr. 38 "Kornfeld":
Bebauungsplan Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld - Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld
Landschaftsökologische Bewertung Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld
Bauanträge und Formulare
Lärmaktionsplan
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ggf. zu überarbeiten. Die gemeindliche Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Aufgrund geringer Betroffenheit im Gemeindegebiet Sonsbeck bestand in der 1. bis 3. Runde der Lärmaktionsplanung keine Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Aufgrund der veränderten Datengrundlage im Rahmen der 4. Runde hat die Gemeinde Sonsbeck einen Lärmaktionsplan erarbeitet.
Den Lärmaktionsplan 2024 finden Sie hier.
Während des Aufstellungsverfahrens konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Eingaben vornehmen, die ausgewertet und teilweise in den Lärmaktionsplan 2024 übernommen worden sind. Über die gemäß aktuell vorliegender Lärmkartierung betroffenen Bereiche hinaus wurden für weitere Bereiche im Gemeindegebiet Anregungen gegeben. Diese werden im Zuge der vorgegebenen Fortschreibung ggf. näher betrachtet. Auch in diesem Fortschreibungsverfahren wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben.
Kontakt
Allgemeine Anfragen:
bauleitplanung@sonsbeck.de
Georg Schnitzler
(Fachbereichsleiter)
Zimmer: 09
☠(02838) 36-160
 (02838) 36-109
 georg.schnitzler@sonsbeck.de
Erik Gietmann
Zimmer: 05
☠(02838) 36-165
 (02838) 36-109
 erik.gietmann@sonsbeck.de
Nicole Militz
Zimmer: 05
☠(02838) 36-166
 (02838) 36-109
 nicole.militz@sonsbeck.de
Fachbereich
Bauen und Planen
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
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