Bauleitplanung

Bild eines FlächennutzungsplanesNach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Den Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
  • Den Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
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Gemeindeentwicklungsplan Sonsbeck

Die Gemeinde Sonsbeck steht – wie viele andere Kommunen – vor großen Herausforderungen: Der Klimawandel, gesellschaftliche Veränderungen, die Digitalisierung und der demografische Wandel wirken sich zunehmend auf unser tägliches Leben, auf unsere Infrastruktur, unsere Wirtschaft und unser soziales Miteinander aus. Zugleich bieten diese Entwicklungen aber auch die Chance, unseren Ort gezielt und nachhaltig weiterzuentwickeln. Mit dem Gemeindeentwicklungsplan für die Jahre 2025–2040 haben wir gemeinsam einen wichtigen Schritt in diese Zukunft gemacht.

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Dieses strategische Konzept ist unser Fahrplan für eine nachhaltige und lebenswerte Entwicklung Sonsbecks in den kommenden 15 Jahren. Es bündelt zentrale Themen wie Wohnen, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz, Wirtschaft, Bildung und gesellschaftliches Zusammenleben – immer mit dem Ziel, unsere Gemeinde als attraktiven und lebenswerten Ort für alle Generationen zu gestalten. Der Gemeindeentwicklungsplan zeigt auf, wie wir den Charakter unserer ländlich geprägten, naturnahen Gemeinde bewahren und gleichzeitig aktiv gestalten können.

Der Gemeindeentwicklungsplan dient als Grundlage und Leitlinie für zukünftige Entscheidungen. Er schafft Orientierung, setzt Impulse und bietet eine verlässliche Basis für die Politik, die Verwaltung und nicht zuletzt für alle, die in Sonsbeck leben und wirken.

Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Im Verlauf eines Bauleitplanverfahrens sind alle Belange, die durch die Planung betroffen sind, zu erfassen und durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck in einem abschließenden Beschluss gegeneinander abzuwägen. Zur Erfassung der berührten Belange werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies erfolgt im Regelfall in zwei Stufen:

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
  2. die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung wird bei der Gemeinde Sonsbeck per Internet unterstützt. Das bedeutet, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per Brief oder E-Mail informiert werden, dass auf den Internetseiten der Gemeinde Sonsbeck die Unterlagen mit Informationen über die Planung in PDF-Form (bzw. in wenigen Fällen auch im TIF-Format) zum Download bereitstehen.

Offenlegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hamb):
12. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung und Umweltbericht
Darstellung 12. Änderung Flächennutzungsplan

Wiederholung der Offenlegung der 13. Änderung FNP (Labbeck):
13. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung und Umweltbericht
Darstellung 13. Änderung Flächennutzungsplan

Offenlegung des Bebauungsplanes Sonsbeck Nr. 38 "Kornfeld":
Bebauungsplan Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld - Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld
Landschaftsökologische Bewertung Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld

Bauanträge und Formulare

Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung beziehungsweise Erweiterung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Erteilung einer Baugenehmigung im Gemeindegebiet Sonsbeck ist der Kreis Wesel als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Über die Erteilung einer Baugenehmigung wird in den meisten Fällen im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Neben dem Bauordnungsrecht (Landesbauordnung) und dem Bauplanungsrecht (u. a. Bebauungspläne, § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) und § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich)) sind bei Bauvorhaben auch die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Sonsbeck (Stellplatzsatzung und Einfriedungssatzung) zu beachten.

Sie haben Fragen zur Antragsstellung?
Vor Einreichung eines Bauantrages bei der Kreisverwaltung Wesel ist es ratsam ein Gespräch mit dem Fachbereich Bauen und Planen der Gemeinde Sonsbeck zu führen, um offene Fragen zu klären und somit das spätere Baugenehmigungsverfahren zu vereinfachen. Hierzu können Sie sich an Herrn Erik Gietmann, (02838) 36-165 oder Frau Nicole Militz, (02838) 36-166 wenden oder alternativ Ihre Anfrage per E-Mail an bauen@sonsbeck.de senden.

Bauinteressierte finden beim Bauportal des Landes NRW die für den Bauantrag notwendigen Antragsformulare (bauportal.nrw  -> Anträge).

Lärmaktionsplan

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ggf. zu überarbeiten. Die gemeindliche Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Aufgrund geringer Betroffenheit im Gemeindegebiet Sonsbeck bestand in der 1. bis 3. Runde der Lärmaktionsplanung keine Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Aufgrund der veränderten Datengrundlage im Rahmen der 4. Runde hat die Gemeinde Sonsbeck einen Lärmaktionsplan erarbeitet.

Den Lärmaktionsplan 2024 finden Sie hier.

Während des Aufstellungsverfahrens konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Eingaben vornehmen, die ausgewertet und teilweise in den Lärmaktionsplan 2024 übernommen worden sind. Über die gemäß aktuell vorliegender Lärmkartierung betroffenen Bereiche hinaus wurden für weitere Bereiche im Gemeindegebiet Anregungen gegeben. Diese werden im Zuge der vorgegebenen Fortschreibung ggf. näher betrachtet. Auch in diesem Fortschreibungsverfahren wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben.

Kontakt

Allgemeine Anfragen:
bauleitplanung@sonsbeck.de


N.N. 
(Fachbereichsleiter)
Zimmer: 09

(02838) 36-160
(02838) 36-109
@

Erik Gietmann
Zimmer: 05

(02838) 36-165
(02838) 36-109
erik.gietmann@sonsbeck.de

Nicole Militz
Zimmer: 05

(02838) 36-166
(02838) 36-109
nicole.militz@sonsbeck.de


Fachbereich
Bauen und Planen

Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck