Aktuelle Wohnbauflächen
Dann füllen Sie bitte das Formular "Bewerbung um ein Wohnbaugrundstück" (Anlage Datenschutz) aus und senden Sie es uns zu. Wir werden Sie unverbindlich vormerken und Ihnen die konkreten Bewerbungsunterlagen zukommen lassen, sobald die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke beginnt.
Wohnbauflächen in Sonsbeck
Bebauungsplangebiet Sonsbeck Nr. 39 "Vogelsangweid"
Ein weiteres Wohngebiet in einer Größe von rund 2,4 ha befindet sich derzeit in der Aufstellungsphase. Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 hierzu einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Sonsbeck Nr. 39 "Vogelsangweid" gefasst. Die Lage des vorgenannten Bebauungsplangebietes können Sie der nachfolgenden Lageskizze entnehmen. Für das künftige Wohnbaugebiet wird bereits eine Bewerberliste geführt. Sofern Sie an einem späteren Ankauf eines im vorgenannten Bebauungsplangebiet liegenden Wohnbaugrundstückes interessiert sein sollten, können Sie sich mit dem oben genannten Formular bewerben.
Anlage:
Lageskizze
Wohnbauflächen in Hamb
Ein Wohngebiet in einer Größe von rund 2,7 ha befindet sich derzeit in der Aufstellungsphase. Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 hierzu einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hamb Nr. 6 "Röttges Weide" gefasst. Die Lage des vorgenannten Bebauungsplangebietes können Sie der nachfolgenden Lageskizze entnehmen. Für das künftige Wohnbaugebiet wird bereits eine Bewerberliste geführt. Sofern Sie an einem späteren Ankauf eines im vorgenannten Bebauungsplangebiet liegenden Wohnbaugrundstückes interessiert sein sollten, können Sie sich mit dem oben genannten Formular bewerben.
Anlage:
Lageskizze
Wohnbauflächen in Labbeck
Förderung junger Familien
Die Gemeinde Sonsbeck gewährt Familien mit Kindern, die auf einem gemeindeeigenen Grundstück bauen, eine Familienförderung. Diese beträgt 2.500 € je Kind (unter 12 Jahre, im Haushalt lebend) und wird auf Antrag nach Einzug in das neu zu errichtende Wohnhaus gewährt. Die Förderung gilt auch für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren - vom Tage des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages an gerechnet - tatsächlich in den Haushalt des Erwerbers im neu errichteten Wohnhaus aufgenommen werden und das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (unter zwölf Jahre).
Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie: "Förderung junger Familien"
Anlage
Antrag für den Zuschuss zur Förderung junger Familien (Anlage Datenschutz)
Kontakt
Willi Tenhagen
(Fachbereichsleiter)
Zimmer: 10
☏ (02838) 36-120
(02838) 36-109
willi.tenhagen@sonsbeck.de
Ira Sawatzki
(Liegenschaften)
Zimmer: 12
☏ (02838) 36-124
(02838) 36-109
ira.sawatzki@sonsbeck.de
Fachbereich
Finanzen und Liegenschaften
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken
Hier finden Sie die am 08.11.2022 vom Rat beschlossene "Richtlinie für die Vergabe und den Verkauf von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Sonsbeck".