Gewerbeangelegenheiten

Inhalt:
Was versteht man eigentlich unter einem „Gewerbe“?
Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbstständig und regelmäßig mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, betrieben wird.
Keine gewerblichen Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung sind dagegen „freie Berufe“ (künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Tätigkeiten und Dienstleistungen höherer Art, z. B. Rechtsanwälte, Architekten oder Wirtschaftsprüfer), die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Gemäß §14 der Gewerbeordnung müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie
- eine selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit aufnehmen,
- einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen (z. B. Erbfolge, Kauf, Pacht),
- Ihren Betrieb in unsere Gemeinde verlegen,
- eine neue Zweigstelle in unserer Gemeinde gründen,
- die Rechtsform Ihres Betriebes ändern oder
- einen neuen Gesellschafter aufnehmen.
Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Gewerbeanmeldung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit. Desweiteren benötigen wir noch einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. eine Kopie des Gesellschafts- oder Gründungsvertrages, wenn sie eine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft (GmbH, KG, etc.) anmelden möchten.
Gewerbeummeldung
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden,
- wenn ein bereits bestehender Betrieb innerhalb der Gemeinde Sonsbeck verlegt wird oder
- der Gegenstand bzw. die Tätigkeit des Gewerbes gewechselt wird oder
- das Gewerbe auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Gewerbeabmeldung
Ein Gewerbe ist wieder abzumelden, wenn:
- die angemeldete Tätigkeit vollständig aufgegeben wird,
- Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegen,
- eine Zweigstelle in unserer Gemeinde wieder aufgelöst wird,
- Sie die Rechtsform des Betriebes wechseln,
- ein Gesellschafter austritt oder
- der Betrieb an eine andere Person übergeben wird (z. B. Verkauf, Verpachtung)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Gewerbean- und ummeldung betragen:
- 26,00 € für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind.
- 33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberichtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.
- 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.
- 15,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
- Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Kontakt
Marianne Hackstein
Zimmer: 21
☏ (02838) 36-133
(02838) 36-109
marianne.hackstein@sonsbeck.de
Fachbereich
Ordnung und Soziales
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
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