Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbstständig und regelmäßig mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, betrieben wird.
Keine gewerblichen Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung sind dagegen „freie Berufe“ (künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Tätigkeiten und Dienstleistungen höherer Art, z. B. Rechtsanwälte, Architekten oder Wirtschaftsprüfer), die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Gemäß §14 der Gewerbeordnung müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie
Bitte bringen Sie zur Gewerbeanmeldung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit. Desweiteren benötigen wir noch einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. eine Kopie des Gesellschafts- oder Gründungsvertrages, wenn sie eine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft (GmbH, KG, etc.) anmelden möchten.
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden,
Ein Gewerbe ist wieder abzumelden, wenn:
Die Gebühren für die Gewerbean- und ummeldung betragen:
26,00 € für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind.
33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberichtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.
13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.
15,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Marianne Hackstein
Zimmer: 17
☎ (02838) 36-133
(02838) 36-109
marianne.hackstein@sonsbeck.de
Fachbereich
Ordnung und Soziales
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck