Gewerbeangelegenheiten

Was versteht man eigentlich unter einem „Gewerbe“? 

Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbstständig und regelmäßig mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, betrieben wird. 

Keine gewerblichen Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung sind dagegen „freie Berufe“ (künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Tätigkeiten und Dienstleistungen höherer Art, z. B. Rechtsanwälte, Architekten oder Wirtschaftsprüfer), die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die Verwaltung eigenen Vermögens. 

 

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie

  • eine selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit aufnehmen,
  • einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen (z. B. Erbfolge, Kauf, Pacht),
  • Ihren Betrieb in unsere Gemeinde verlegen,
  • eine neue Zweigstelle in unserer Gemeinde gründen,
  • die Rechtsform Ihres Betriebes ändern oder
  • einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

 

Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Bitte legen Sie zur Gewerbeanmeldung ein gültiges Ausweisdokument vor.

Zur Anmeldung einer juristischen Person (Personen- bzw. Kapitalgesellschaft wie z. B. OHG, e. K., KG, GmbH, etc.) reichen Sie bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister bzw. eine Kopie des notariell beglaubigten Gesellschafts- oder Gründungsvertrages, ggfs. den Auszug des Handelsregistereintrags der Komplementär GmbH ein.

Bei Personengesellschaften ist von jeder einzelnen Gesellschafterin und jedem einzelnen Gesellschafter ein Gewerbe anmelden. Vorzulegen ist hierbei ein gültiges Ausweisdokument einer jeden gesellschaftsführenden Person bzw. dessen natürlicher Vertreterin/Vertreters.

Sollten Sie bzw. nicht alle antragstellenden Personen die Möglichkeit haben persönlich zu erscheinen, kann die Gewerbemeldung vertretungsweise von einer schriftlich bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Diese Vollmacht muss von allen nicht anwesenden Personen ausgestellt und zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokumentes der zu vertretenden Person vorgelegt werden.

Eine Aufenthaltsgenehmigung mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet" (Freizügigkeitsbescheinigung) ist vorzulegen, wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen.

 

Gewerbeummeldung

Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, 

  • wenn ein bereits bestehender Betrieb innerhalb der Gemeinde Sonsbeck verlegt wird oder
  • der Gegenstand bzw. die Tätigkeit des Gewerbes gewechselt wird oder
  • das Gewerbe auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
  • eine Namensänderung des Gewerbetreibenden erfolgt ist.

 

Gewerbeabmeldung 

Ein Gewerbe ist wieder abzumelden, wenn:

  • die angemeldete Tätigkeit vollständig aufgegeben wird,
  • Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegen,
  • eine Zweigstelle in unserer Gemeinde wieder aufgelöst wird,
  • Sie die Rechtsform des Betriebes wechseln,
  • ein Gesellschafter austritt oder
  • der Betrieb an eine andere Person übergeben wird (z. B. Verkauf, Verpachtung)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Gewerbean- und ummeldung betragen:

  • 26,00 € für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind.
  • 33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberichtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.
  • 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.
  • 15,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
  • Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

 

Wie erfolgt eine Gewerbemeldung?

Gewerbemeldungen können persönlich im Rathaus beim Fachbereich Ordnung und Soziales vorgenommen werden.

Außerdem kann eine Gewerbemeldung online vorgenommen werden. Informationen hierzu finden Sie auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Kontakt

Marianne Hackstein
Zimmer: 21

☏ (02838) 36-133
 (02838) 36-109
  marianne.hackstein@sonsbeck.de

Fachbereich
Ordnung und Soziales

Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck

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