Herzlich willkommen
im Internetauftritt des Standesamtes Sonsbeck

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang.

Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet und personenstandsbezogene Erklärungen (z.B. zur Namensführung oder Vaterschaftsanerkennungen) aufgenommen.

Hier ein kurzer Überblick über die Aufgaben des Standesamtes Sonsbeck:
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
  • Durchführungen von Eheschließungen,
  • Fortführung der Register z.B. bei Adoption, Namensänderung oder Scheidung
  • Beurkundung von Geburten,
  • Mitteilungen über Personenstandsfälle an andere Behörden und Dienststellen ,Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, und Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben
  • Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen,
  • Beurkundung von Sterbefällen,
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden.

Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich sich der Personenstandsfall, d.h. die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall ereignet hat. Sind Sie bespielsweise in Duisburg geboren, dann erhalten Sie ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt Duisburg. Das Standesamt Sonsbeck kann Ihnen diese in diesem Falle nicht ausstellen.

Namensänderungen

Folgende Namensänderungen sind möglich:

  • Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens nach Scheidung einer Ehe oder Tod des Ehegatten
  • Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens, wenn dieser bei der Eheschließung nicht bestimmt wurde
  • Voranstellung/ Anfügung des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen; sowie der Widerruf der vorgenannten Erklärung - eine erneute Erklärung ist nicht zulässig.

Diese Erklärungen können vom Standesamt des Wohnsitzes, sowie vom Eheschließungsstandesamt entgegengenommen werden. Die Namensänderung wird allerdings erst nach Eingang beim Eheschließungsstandesamt wirksam.

Gebühren

  • Erklärung 25,00 Euro
  • Bescheinigung 10,00 Euro

Geburt

Bild von BabyfüßenDie Geburt ist dem Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes innerhalb einer Woche anzuzeigen. Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus, so wird diese von der Krankenhausverwaltung dem Standesamt angezeigt. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter oder dem sorgeberechtigten Vater persönlich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung der Hebamme beim Standesamt angezeigt werden. 

Sind die Eltern des Kindes verheiratet, ist die Eheurkunde der Kindeseltern vorzulegen, Falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, müssen die Geburtsurkunden der Kindeseltern vorgelegt werden. Des Weiteren sind Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Gebühren
  • Erste Urkunde: 15,00 Euro
  • Jede weitere (gleichzeitig ausgestellte) Urkunde: 7,50 Euro

Urkunden

Das Standesamt führt Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister. Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, welches das betreffende Personenstandsregister führt, also z. B. Eheschließung in Sonsbeck = Eheurkunde aus Sonsbeck.

Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben ein rechtliches Interesse glaubhaft zu machen.

Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und sie Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen sind.

Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.

Die Urkunden können beim Standesamt persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder schriftlich angefordert werden.

Gebühren
  • Urkunden werden unter anderem für Zwecke der Sozialversicherung (zum Beispiel Rentenversicherung) gebührenfrei ausgestellt
  • Für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister, dem Sterberegister: 15,00 Euro
  • Für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde: 15,00 Euro
  • Für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: die Hälfte der Gebühren
  • Für die Erteilung einer Auskunft aus den Personenstandsregistern: 6,00 Euro
  • Auskunft aus einer Sammelakte oder Einsicht in eine Sammelakte: 8,00 Euro
  • Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand pro angefangene 15 Minuten 10,00 Euro

Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.

Bei der Anzeige des Sterbefalles ist die Todesbescheinigung (ausgefüllt und unterschrieben durch den feststellenden Arzt) vorzulegen. Bei amtlicher Ermittlung, z.B. bei gewaltsamem Tod oder Unglücksfall ist zusätzlich die schriftliche Anzeige der Kreispolizeibehörde erforderlich.

Des Weiteren sind bei Verheirateten die Eheurkunde, bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, sowie bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.

Der Anzeigende muss durch Personalausweis oder Reisepass seine Identität nachweisen, sofern er nicht persönlich bekannt ist.

Gebühren
  • Erste Urkunde: 15,00 Euro
  • Jede weitere (gleichzeitig ausgestellte) Urkunde: 7,50 Euro

Kontakt

Hans-Jörg Giesen
Zimmer: 20

☏ (02838) 36-150
 (02838) 36-109
  hans-joerg.giesen@sonsbeck.de

Andrea Giebels
Zimmer: 16

☏ (02838) 36-131
 (02838) 36-109
  andrea.giebels@sonsbeck.de

Fachbereich
Ordnung und Soziales

Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck