Urkunden
Das Standesamt führt Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister. Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, welches das betreffende Personenstandsregister führt, also z. B. Eheschließung in Sonsbeck = Eheurkunde aus Sonsbeck.
Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben ein rechtliches Interesse glaubhaft zu machen.
Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und sie Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen sind.
Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.
Die Urkunden können beim Standesamt persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder schriftlich angefordert werden.
Gebühren
Urkunden werden unter anderem für Zwecke der Sozialversicherung (zum Beispiel Rentenversicherung) gebührenfrei ausgestellt
Für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister, dem Sterberegister: 15,00 Euro
Für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde: 15,00 Euro
Für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: die Hälfte der Gebühren
Für die Erteilung einer Auskunft aus den Personenstandsregistern: 6,00 Euro
Auskunft aus einer Sammelakte oder Einsicht in eine Sammelakte: 8,00 Euro
Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand pro angefangene 15 Minuten 10,00 Euro