Hundeangelegenheiten
Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, sind steuerrechtlich wie auch ordnungsbehördlich anzumelden.
Hierzu können die folgenden Vordrucke verwendet werden:
- Anzeige der Hundehaltung eines kleinen Hundes
- Anzeige der Hundehaltung eines großen Hundes gemäß § 11 LHundG NRW
- Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung eines Hundes bestimmter Rasse gemäß § 10 LHundG NRW
- Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung eines gefährlichen Hundes gemäß § 3 LHundG NRW
- Abmeldung von der Hundesteuer
Steuerrechtliche An-/Abmeldung
- einen Hund: | 54,00 Euro |
- zwei Hunde: | je 66,00 Euro |
- drei oder mehr Hunde: | je 78,00 Euro |
In einigen Sonderfällen kommt eine Steuerermäßigung (§ 4 der Satzung) oder Steuerbefreiung (§ 3 der Satzung) auf Antrag in Betracht. Bezüglich der Möglichkeiten und Voraussetzungen hierfür empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.
Vordrucke
Haltung von großen Hunden
Für die Haltung von großen Hunden, Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und mehr oder aber ein Gewicht von 20 kg und mehr erreichen, sind gemäß § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) besondere Voraussetzungen zur Haltung zu erfüllen.
Dazu sind folgende Nachweise sind zu erbringen:
1. Nachweis der Sachkunde durch eine oder einen anerkannten Sachverständige/n, eine anerkannte sachverständige Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten.
Für
- Tierärzte/innen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung,
- Jagdscheininhaber/innen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht/Haltung oder zum Handel mit Hunden,
- Polizeihundeführer/innen,
- Personen, die auf Grund Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen,
gilt die Sachkunde als erbracht, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
2. Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für den Hund
(Mindestversicherungssumme: 500.000 € für Personen- und Sachschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)
siehe oben
Haltung von gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen
Zu den gefährlichen Hunden gemäß § 3 LHundG NRW zählen:
- Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 LHundG vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
- Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Zu erbringende Nachweise
- Führungszeugnis der Belegart R
- Nachweis des Abschlusses einer besonderen Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 500.000 € für Personen- und Sachschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
- Bescheinigung eines Tierarztes über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
- Foto des Tieres
- Nachweis der Sachkunde
Der Nachweis der Sachkunde für gefährliche Hunde ist grundsätzlich durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, für Hunde bestimmter Rassen auch von einer/m anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle zu erbringen.
Für
- Tierärzte/innen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung,
- Jagdscheininhaber/innen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht/Haltung oder zum Handel mit Hunden,
- Polizeihundeführer/innen,
- Personen, die auf Grund Anerkennung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen,
Kontakt
Bei steuerrechtlichen Fragen:
Nikola van der Bij
(Fachbereich Finanzen und Liegenschaften)
Zimmer: 01
☏ (02838) 36-114
(02838) 36-109
zentrale@sonsbeck.de
Bei ordnungsbehördlichen Fragen:
Marianne Hackstein
(Fachbereich Ordnung und Soziales)
Zimmer: 21
☏ (02838) 36-133
(02838) 36-109
marianne.hackstein@sonsbeck.de
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
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