Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, sind steuerrechtlich wie auch ordnungsbehördlich anzumelden.
Hierzu können die folgenden Vordrucke verwendet werden:
- einen Hund: | 54,00 Euro |
- zwei Hunde: | je 66,00 Euro |
- drei oder mehr Hunde: | je 78,00 Euro |
Für die Haltung von großen Hunden, Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und mehr oder aber ein Gewicht von 20 kg und mehr erreichen, sind gemäß § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) besondere Voraussetzungen zur Haltung zu erfüllen.
Dazu sind folgende Nachweise sind zu erbringen:
1. Nachweis der Sachkunde durch eine oder einen anerkannten Sachverständige/n, eine anerkannte sachverständige Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten.
Für
Tierärzte/innen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung,
Jagdscheininhaber/innen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht/Haltung oder zum Handel mit Hunden,
Polizeihundeführer/innen,
Personen, die auf Grund Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen,
gilt die Sachkunde als erbracht, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
2. Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für den Hund (Mindestversicherungssumme: 500.000 € für Personen- und Sachschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)
Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 LHundG vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Führungszeugnis der Belegart R
Nachweis des Abschlusses einer besonderen Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 500.000 € für Personen- und Sachschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
Bescheinigung eines Tierarztes über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
Foto des Tieres
Nachweis der Sachkunde
Der Nachweis der Sachkunde für gefährliche Hunde ist grundsätzlich durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, für Hunde bestimmter Rassen auch von einer/m anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle zu erbringen.
Tierärzte/innen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung,
Jagdscheininhaber/innen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht/Haltung oder zum Handel mit Hunden,
Polizeihundeführer/innen,
Personen, die auf Grund Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen,
gilt die Sachkunde als erbracht, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Bei steuerrechtlichen Fragen:
Sandra Bindl
(Fachbereich Finanzen und Liegenschaften)
Zimmer: 01
☎ (02838) 36-0
(02838) 36-109
sandra.bindl@sonsbeck.de
Bei ordnungsbehördlichen Fragen:
Marianne Hackstein
(Fachbereich Ordnung und Soziales)
Zimmer: 17
☎ (02838) 36-133
(02838) 36-109
marianne.hackstein@sonsbeck.de
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
Hundekot-Beutel erhalten Sie gratis zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus und bei den beiden Tankstellen sowie in der Bäckerei in Labbeck und in der Bücherei in Hamb.