Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Kamp-Lintfort unter der extra eingerichteten GrundsteuerHotline 02842-121-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Mit dem Grundsteuerportal können Sie die Angaben zu Ihrem Grundstück (Grundsteuer B) und zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) selbstständig prüfen und in Ihrer Feststellungserklärung eintragen.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Die Vergnügungssteuer wird auf der Grundlage einer kommunalen Satzung erhoben. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Sonsbeck. Der Steuer unterliegen zum Beispiel Tanzveranstaltungen und die Benutzung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten, weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung.
Steuerschuldner ist der Veranstalter bzw. der Halter von Spielapparaten (Aufsteller).
Für die Berechnung und die Erhebung der Steuer werden beispielsweise die Anzahl der verkauften Eintrittskarten, die Größe der Veranstaltungsfläche, bei Spielgeräten die Höhe der Einspielergebnisse zzgl. Fehlbetrag zugrundegelegt.
Die Vergnügungssteuer wird unabhängig von der Gewerbesteuer erhoben.
Für die Erteilung, Versagung, Rücknahme und den Widerruf von Spielhallenerlaubnissen gemäß § 33 der Gewerbeordnung ist der Fachbereich 3 "Ordnung und Soziales" der Gemeinde Sonsbeck zuständig.
Bei weiteren Fragen zur Vergnügungssteuer wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 2 "Finanzen und Liegenschaften".
Vordrucke
Vergnügungssteueranmeldung
Anlage zur Vergnügungssteuer
Heike Bruckwilder
Zimmer: 11
☎ (02838) 36-122
(02838) 36-109
heike.bruckwilder@sonsbeck.de
Natascha Koth
Zimmer: 11
☎ (02838) 36-123
(02838) 36-109
natascha.koth@sonsbeck.de
Fachbereich
Finanzen und Liegenschaften
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck