Standesamtliche Trauung

Die Standesbeamtinnen Ira Sawatzki und Andrea Giebels möchten Ihnen diesen Wunsch gerne erfüllen.
Stimmungsvolle Orte für Ihre Trauung
Für Ihren besonderen Tag stehen Ihnen im Bereich des Standesamtes Sonsbeck folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
Nach Absprache und Verfügbarkeit können hier an den Wochentagen von Montag bis Donnerstag (vormittags und nachmittags) und am Freitagvormittag Trauungen durchgeführt werden. Darüber hinaus bietet Ihnen das Standesamt Sonsbeck die Möglichkeit an jedem 2. Samstag im Monat und in den Monaten Mai bis Oktober zusätzlich an jedem 4. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr getraut zu werden. In der Zeit von Mai bis Oktober gilt dies auch für die beiden Freitage vor diesen Terminen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Für weiteren Fragen und Informationen stehen wir Ihnen sowohl persönlich als auch über die sonstigen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Für weiteren Fragen und Informationen stehen wir Ihnen sowohl persönlich als auch über die sonstigen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Eheschließung
Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Stammen die Partner aus verschiedenen Gemeinden, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Die Ehe selbst kann dann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Die Anmeldung hierzu ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin möglich und sollte zweckmäßigerweise durch beide Partner erfolgen. Ist ein Partner jedoch verhindert, kann eine Ermächtigung vorgelegt werden.
Die Anmeldung hierzu ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin möglich und sollte zweckmäßigerweise durch beide Partner erfolgen. Ist ein Partner jedoch verhindert, kann eine Ermächtigung vorgelegt werden.
Die Unterlagen, die für die Anmeldung erforderlich sind, richten sich nach dem Familienstand und der Nationalität der Brautleute. Welche Unterlagen im Einzelfall beizubringen sind, kann im Standesamt erfragt werden.
Gebühren
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80,00 Euro
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100,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen im Regelfall ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird vom Standesamt des Wohnortes ausgestellt. Ausländische Staatsangehörige erhalten das Ehefähigkeitszeugnis am letzten Wohnort ihres Heimatlandes oder beim zuständigen Konsulat, wenn sie noch nie im Ausland gewohnt haben. Kennt das Land kein Ehefähigkeitszeugnis, so ist die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht zu beantragen. Den Schriftwechsel für das Befreiungsverfahren übernimmt das Standesamt.
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom Familienstand und der Nationalität der Eheschließenden.
Gebühren
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80,00 Euro
Kontakt
Ira Sawatzki
Zimmer: 13
☠(02838) 36-124
 (02838) 36-109
 standesamt@sonsbeck.de
Es wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck