Wirtschaftsförderung in der Gemeinde Sonsbeck
Der enge Kontakt zu den Unternehmen steht ebenso im Vordergrund, wie die zielgerichtete und unbürokratische Hilfe. Kurzfristige Terminvereinbarungen und Betriebsbesuche sind jederzeit möglich.
Kommunales Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern
In seiner Sitzung am 12.03.2024 hat der Rat der Gemeinde Sonsbeck die Fortführung des „Kommunalen Förderprogrammes zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern“ beschlossen. Neu ist, dass Antragstellende künftig einen 50 %-igen Eigenanteil bei den Renovierungs- bzw. Sanierungskosten erbringen müssen.
Das Programm basiert nach wie vor auf drei Säulen:
- Förderung von Vermieter:innen und Mieter:innen bei Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Förderung von Gründer:innen bei der Finanzierung der Geschäftsmieten
- Erstellung professioneller Maklerexposés
Das Förderprogramm versteht sich als Sofortprogramm, um den Ortskern lebendig zu halten, nachhaltig zu stärken und insbesondere für Start-Ups interessant zu machen.
Mit dem Programm werden Vermieter:innen und Mieter:innen gleichermaßen unterstützt. Für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen kann jede:r Antragstellende eine 50 %-ige Förderung (max. 7.500 €) erhalten. Eine hälftige Förderung der Mietkosten - zunächst für zwölf Monate - ist ebenfalls möglich. Wer als Vermieter:in seine Gewerbeimmobilie professionell vermarkten möchte, kann die Erstellung eines kostenlosen Exposés beantragen.
In der zurückliegenden Förderphase (2022/23) wurde das Förderprogramm sehr gut angenommen. So gab es gleich mehrere Antragstellende, die ausschließlich aufgrund der Förderung auf ihr neues Ladenlokal in Sonsbeck aufmerksam geworden sind. Das Förderbudget konnte im Ergebnis vollständig gebunden werden.
„Ich bin froh, dass wir mit unserer Förderung einen echten Bedarf decken und so gleichermaßen etwas für Gründer:innen wie auch für unseren Ortskern erreichen können. Das Programm passt genau in die Zeit und funktioniert dabei absolut unbürokratisch“, so Bürgermeisterin Nadine Bogedain.
Fragen zum Förderprogramm beantwortet Frau Pauls (Wirtschaftsförderung) unter beate.pauls@sonsbeck.de oder 02838 / 36 111.
Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2025 gestellt werden. Die Förderung greift rückwirkend ab dem 01.01.2024. Die Antragsformulare, wie auch das komplette Förderprogramm, finden Sie in der Anlage.
Anlagen:
Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern ab 2024
Anlage 1 - Antrag
Anlage 2 - Erklärung Subventionsgesetz
Anlage 3 - Erklärung De Minimis
Anlage 4 - Verwendungsnachweis Formvorlage
Gewerbeimmobilien
Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern, haben Vermieter:innen die Möglichkeit ihre Gewerbeimmobilie mit einem kostenlosen Maklerexposé professionell zu vermarkten. Die aktuell angebotenen Immobilien finden Sie in der folgenden Auflistung:
Kontakt
Beate Pauls
Zimmer: 29
☏ (02838) 36-111
(02838) 36-109
Beate.Pauls@Sonsbeck.de
Fachbereich
Personal und Schule
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck