Kommunales Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern geht in die Verlängerung
22. Mrz 2024

Weitere 100.000 € Förderung werden für die Jahre 2024 bis 2025 von der Gemeinde Sonsbeck bereitgestellt.

Sonsbeck, 22.03.2024: In seiner Sitzung am 12.03.2024 hat der Rat der Gemeinde Sonsbeck die Fortführung des „Kommunalen Förderprogrammes zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern“ beschlossen. Neu ist, dass Antragstellende künftig einen 50 %-igen Eigenanteil bei den Renovierungs- bzw. Sanierungskosten erbringen müssen.

Das Programm basiert nach wie vor auf drei Säulen:

  1. Förderung von Vermieter:innen und Mieter:innen bei Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  2. Förderung von Gründer:innen bei der Finanzierung der Geschäftsmieten
  3. Erstellung professioneller Maklerexposés

Das Förderprogramm versteht sich als Sofortprogramm, um den Ortskern lebendig zu halten, nachhaltig zu stärken und insbesondere für Start-Ups interessant zu machen.

Mit dem Programm werden Vermieter:innen und Mieter:innen gleichermaßen unterstützt. Für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen kann jede:r Antragstellende eine 50 %-ige Förderung (max. 7.500 €) erhalten. Eine hälftige Förderung der Mietkosten - zunächst für zwölf Monate - ist ebenfalls möglich. Wer als Vermieter:in seine Gewerbeimmobilie professionell vermarkten möchte, kann die Erstellung eines kostenlosen Exposés beantragen.

In der zurückliegenden Förderphase (2022/23) wurde das Förderprogramm sehr gut angenommen. So gab es gleich mehrere Antragstellende, die ausschließlich aufgrund der Förderung auf ihr neues Ladenlokal in Sonsbeck aufmerksam geworden sind. Das Förderbudget konnte im Ergebnis vollständig gebunden werden.

„Ich bin froh, dass wir mit unserer Förderung einen echten Bedarf decken und so gleichermaßen etwas für Gründer:innen wie auch für unseren Ortskern erreichen können. Das Programm passt genau in die Zeit und funktioniert dabei absolut unbürokratisch“, so Bürgermeisterin Nadine Bogedain.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet Frau Pauls (Wirtschaftsförderung) unter beate.pauls@sonsbeck.de oder 02838 / 36 111.

Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2025 gestellt werden. Die Förderung greift rückwirkend ab dem 01.01.2024. Die Antragsformulare, wie auch das komplette Förderprogramm, finde Sie in der Anlage.

Anlagen:

Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern ab 2024
Anlage 1 - Antrag
Anlage 2 - Erklärung Subventionsgesetz
Anlage 3 - Erklärung De Minimis
Anlage 4 - Verwendungsnachweis Formvorlage

22. Mrz 2024
Kommunales Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern geht in die Verlängerung

Weitere 100.000 € Förderung werden für die Jahre 2024 bis 2025 von der Gemeinde Sonsbeck bereitgestellt.

Sonsbeck, 22.03.2024: In seiner Sitzung am 12.03.2024 hat der Rat der Gemeinde Sonsbeck die Fortführung des „Kommunalen Förderprogrammes zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern“ beschlossen. Neu ist, dass Antragstellende künftig einen 50 %-igen Eigenanteil bei den Renovierungs- bzw. Sanierungskosten erbringen müssen.

Das Programm basiert nach wie vor auf drei Säulen:

  1. Förderung von Vermieter:innen und Mieter:innen bei Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  2. Förderung von Gründer:innen bei der Finanzierung der Geschäftsmieten
  3. Erstellung professioneller Maklerexposés

Das Förderprogramm versteht sich als Sofortprogramm, um den Ortskern lebendig zu halten, nachhaltig zu stärken und insbesondere für Start-Ups interessant zu machen.

Mit dem Programm werden Vermieter:innen und Mieter:innen gleichermaßen unterstützt. Für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen kann jede:r Antragstellende eine 50 %-ige Förderung (max. 7.500 €) erhalten. Eine hälftige Förderung der Mietkosten - zunächst für zwölf Monate - ist ebenfalls möglich. Wer als Vermieter:in seine Gewerbeimmobilie professionell vermarkten möchte, kann die Erstellung eines kostenlosen Exposés beantragen.

In der zurückliegenden Förderphase (2022/23) wurde das Förderprogramm sehr gut angenommen. So gab es gleich mehrere Antragstellende, die ausschließlich aufgrund der Förderung auf ihr neues Ladenlokal in Sonsbeck aufmerksam geworden sind. Das Förderbudget konnte im Ergebnis vollständig gebunden werden.

„Ich bin froh, dass wir mit unserer Förderung einen echten Bedarf decken und so gleichermaßen etwas für Gründer:innen wie auch für unseren Ortskern erreichen können. Das Programm passt genau in die Zeit und funktioniert dabei absolut unbürokratisch“, so Bürgermeisterin Nadine Bogedain.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet Frau Pauls (Wirtschaftsförderung) unter beate.pauls@sonsbeck.de oder 02838 / 36 111.

Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2025 gestellt werden. Die Förderung greift rückwirkend ab dem 01.01.2024. Die Antragsformulare, wie auch das komplette Förderprogramm, finde Sie in der Anlage.

Anlagen:

Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels im Ortskern ab 2024
Anlage 1 - Antrag
Anlage 2 - Erklärung Subventionsgesetz
Anlage 3 - Erklärung De Minimis
Anlage 4 - Verwendungsnachweis Formvorlage