Pauschalmittel zur Denkmalförderung 2026
01. Apr 2026

Die Denkmalförderung in NRW bietet mit der pauschalen Förderung (Pauschalmittel) eine vereinfachte Möglichkeit, kleinere Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern finanziell zu unterstützen. Diese Mittel werden den Kommunen zugewiesen, die sie an private Eigentümer weiterleiten, um unbürokratisch denkmalpflegerische Sofortmaßnahmen zu fördern. Ab dem Jahr 2026 erhalten alle Kommunen in NRW und damit auch die Gemeinde Sonsbeck jährlich 7.500 € als feste Pauschale.

 Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • zum Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen),
  • zum Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals,
  • zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals (wie z. B. Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen durch denkmalgerechte, dem bauzeitlichen Erscheinungsbild entsprechende Ausführungen; Austauschen „Kunststofffenster“ / „Kunststofftür“ gegen Holzfenster/Holztür in bauzeitlicher denkmalgerechter Ausführung; Wiederherstellung von Treppenanlagen nach bauzeitlichem Vorbild),
  • Aufwendungen für die Organisation des „Tages des Offenen Denkmals“, insb. für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial.

 Nicht förderfähig sind:

  • Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung), Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen,
  • Doppelförderungen (bereits aus anderen Zuwendungen geförderte Maßnahmen).

 

Für den Erhalt der Förderung sollte die Maßnahme bis zum 15.12.2026 abgerechnet sein (Vorlage von Belegen erforderlich). Zudem ist rechtzeitig eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Maßnahme einzuholen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis. Auskünfte zum Antragsverfahren und zur Förderung erteilt Herr Erik Gietmann (02838/36-165; denkmal@sonsbeck.de).

 

 

01. Apr 2026
Pauschalmittel zur Denkmalförderung 2026

Die Denkmalförderung in NRW bietet mit der pauschalen Förderung (Pauschalmittel) eine vereinfachte Möglichkeit, kleinere Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern finanziell zu unterstützen. Diese Mittel werden den Kommunen zugewiesen, die sie an private Eigentümer weiterleiten, um unbürokratisch denkmalpflegerische Sofortmaßnahmen zu fördern. Ab dem Jahr 2026 erhalten alle Kommunen in NRW und damit auch die Gemeinde Sonsbeck jährlich 7.500 € als feste Pauschale.

 Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • zum Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen),
  • zum Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals,
  • zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals (wie z. B. Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen durch denkmalgerechte, dem bauzeitlichen Erscheinungsbild entsprechende Ausführungen; Austauschen „Kunststofffenster“ / „Kunststofftür“ gegen Holzfenster/Holztür in bauzeitlicher denkmalgerechter Ausführung; Wiederherstellung von Treppenanlagen nach bauzeitlichem Vorbild),
  • Aufwendungen für die Organisation des „Tages des Offenen Denkmals“, insb. für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial.

 Nicht förderfähig sind:

  • Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung), Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen,
  • Doppelförderungen (bereits aus anderen Zuwendungen geförderte Maßnahmen).

 

Für den Erhalt der Förderung sollte die Maßnahme bis zum 15.12.2026 abgerechnet sein (Vorlage von Belegen erforderlich). Zudem ist rechtzeitig eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Maßnahme einzuholen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis. Auskünfte zum Antragsverfahren und zur Förderung erteilt Herr Erik Gietmann (02838/36-165; denkmal@sonsbeck.de).