Die Gemeinde Sonsbeck hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich „Ordnung und Soziales“ die Stelle einer
Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr (w/m/d)
zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle. Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation und beruflicher Erfahrung bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs,
- Überwachung und Ahndung auf Grundlage der gemeindlichen Satzungen und Verordnungen sowie straßen- und wegerechtlicher Vorschriften,
- Recherche und Ermittlungstätigkeiten
Die Übertragung anderer Aufgaben bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Wir bieten:
- eine unbefristete Teilzeitstelle (15 Stunden wöchentlich) mit einer praxisnahen Einarbeitung,
- Eingruppierung bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 5 TVöD mit einer Stufenzuordnung entsprechend der spezifischen Berufserfahrung,
- Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (u.a. Jahressonderzahlung, Leistungszulage, betriebliche Altersvorsorge, Zulage bei vermögenswirksamen Leistungen, betriebliches Fahrradleasing),
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche sowie bezahlte Freistellung an Rosenmontag und am 24. und 31.12.,
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten,
- Freistellung bei der Begleitung von Jugendfreizeitmaßnahmen,
- kostenlose Parkmöglichkeiten direkt am Arbeitsplatz,
- Arbeitskleidung und
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe.
Das zeichnet Sie aus:
- soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit, physische und psychische Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen,
- gesundheitliche Eignung für Arbeiten im Freien bei jeder Witterung,
- Freude am Umgang mit Bürger*innen auch in schwierigen Situationen,
- Kenntnisse im Konfliktmanagement,
- sicheres Auftreten sowie ein ausgeprägter Dienstleistungsgedanke
- gute Deutschkenntnisse,
- Bereitschaft zur Wahrnehmung von Diensten auch außerhalb der üblichen Regelarbeitszeit - auch an Sonn- und Feiertagen,
- Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung,
- uneingeschränkte Fahrerlaubnis Typ B (Klasse III) verbunden mit der Bereitschaft, den eigenen Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen,
- Teilnahme an Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen.
Die Gemeinde Sonsbeck fördert die berufliche Entwicklung von Frauen, insbesondere in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, und möchte daher Frauen motivieren, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Personen sowie gleichgestellter behinderter Personen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung weisen Sie diese bitte durch geeignete Unterlagen nach. Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbung aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer und kultureller Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität.
Konnten wir Ihr Interesse wecken und haben Sie Lust, im Team des Bauhofs zu arbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte bis zum 24.08.2026 an die Bürgermeisterin der Gemeinde Sonsbeck, Fachbereich 1, Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck oder per eMail (zusammengefasst in einer Datei im pdf-Format, Seitenformat DIN A 4) an personal@sonsbeck.de schicken.
Die persönlichen Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 02.09.2026 statt. Hierzu werden die Bewerber/innen noch gesondert eingeladen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Fachbereichs „Personal und Schule“, Herr van Bebber, Tel.: 02838 / 36110, zur Verfügung.
Hinweis:
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Einstellungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet werden. Reichen Sie daher bitte keine Originale ein und verzichten Sie auf die Verwendung von Bewerbungsmappen, Schnellheftern und Klarsichthüllen.
