Reisepass

Das Meldeamt berät Sie gern zu den erforderlichen Ausweispapieren für Sie und für Ihre Famillie.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild)
- alter Ausweis
- 37,50 Euro (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
- 70,00 Euro (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
- Möglich ist auch die Bestellung eines Expresspasses innerhalb von 3 – 4 Werktagen für eine zusätzliche Expressgebühr von 32,00 Euro.
- Möglich ist auch die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses im Meldeamt für 26,00 Euro (nur 1 Jahr gültig).
Bitte Beachten
- Ausschließlich persönliche Antragsstellung
- Bei Jugendlichen unter 18 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage.
- Bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist. (ggf. Sorgerechtsbeschluss)
Weitere Informationen
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist der/die Antragsteller/in in Bezug auf die Beantragung eines Reisepasses handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist der/die Antragsteller/in in Bezug auf die Beantragung eines Reisepasses handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt.
Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Er hat sich auszuweisen und die Bestellungsurkunde vorzulegen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.
Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen.
Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.
Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.
Hinweise zur Abholung
Auch der/die Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin/dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie/er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Eine Übersendung des Reisepasses auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Wichtig:
Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z. B. Sorgerechtsbeschlüsse, Geburts-, Eheurkunden, bzw. Stammbuch, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit etc.). Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen in der Regel eine erneute Vorsprache notwendig wird.
Weiterführende Informationen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf www.auswaertiges-amt.de (Rubrik: Länder, Reisen, Sicherheit)