Windader West
01. Jul 2024

Die Gemeinde Sonsbeck weist auf die Möglichkeit zur Stellungnahme im Raumverträglichkeitsverfahren „Windader West“ hin

Beim Leitungsbauprojekt Windader West handelt es sich um ein Vorhaben, bei dem die vier Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-6-4, NOR-9-5, NOR-x-1 und NOR-x-5 gebündelt geplant und errichtet werden. Sein Zweck besteht darin, in den Windparks in der Nordsee produzierten Windstrom zu den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Nordrhein-Westfalen zu transportieren. Es ist geplant, dass die Netzanbindungssysteme zwischen 2032 und 2036 in Betrieb gehen.

Stellungnahmen
Die Bürger haben bis zum 11. Juli 2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Grundsätzlich können alle privaten und betrieblichen Belange und Gründe gegenüber diesem Leitungsprojekt geltend gemacht werden.

Wichtig ist dabei, dass im Raumverträglichkeitsverfahren größere Zusammenhänge der Raumnutzung von Bedeutung sind. Eine konkrete individuelle Betroffenheit ist eher eine Frage der späteren Planfeststellung. Dennoch können schon jetzt Fragen der Bodenbeschaffenheit, der Wasserführung im Boden oder grundsätzliche und unüberwindbare Lageengpässe für Ihren Betrieb wichtige Informationen zur Findung des Korridors bieten.

Die Verfahrensunterlagen sind unter dem folgenden Link abrufbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345

Richten Sie Ihre individuelle Stellungnahme per Email an: Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de
oder schriftlich an: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Az. 32.01.02.03-ONAS-49 Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW Beteiligung gemäß § 15 Abs. 3 ROG.

Fristende 11.07.2024

01. Jul 2024
Windader West

Die Gemeinde Sonsbeck weist auf die Möglichkeit zur Stellungnahme im Raumverträglichkeitsverfahren „Windader West“ hin

Beim Leitungsbauprojekt Windader West handelt es sich um ein Vorhaben, bei dem die vier Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-6-4, NOR-9-5, NOR-x-1 und NOR-x-5 gebündelt geplant und errichtet werden. Sein Zweck besteht darin, in den Windparks in der Nordsee produzierten Windstrom zu den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Nordrhein-Westfalen zu transportieren. Es ist geplant, dass die Netzanbindungssysteme zwischen 2032 und 2036 in Betrieb gehen.

Stellungnahmen
Die Bürger haben bis zum 11. Juli 2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Grundsätzlich können alle privaten und betrieblichen Belange und Gründe gegenüber diesem Leitungsprojekt geltend gemacht werden.

Wichtig ist dabei, dass im Raumverträglichkeitsverfahren größere Zusammenhänge der Raumnutzung von Bedeutung sind. Eine konkrete individuelle Betroffenheit ist eher eine Frage der späteren Planfeststellung. Dennoch können schon jetzt Fragen der Bodenbeschaffenheit, der Wasserführung im Boden oder grundsätzliche und unüberwindbare Lageengpässe für Ihren Betrieb wichtige Informationen zur Findung des Korridors bieten.

Die Verfahrensunterlagen sind unter dem folgenden Link abrufbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345

Richten Sie Ihre individuelle Stellungnahme per Email an: Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de
oder schriftlich an: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Az. 32.01.02.03-ONAS-49 Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW Beteiligung gemäß § 15 Abs. 3 ROG.

Fristende 11.07.2024