Erneute Beteiligung an der Lärmaktionsplanung
19. Mai 2024

Aufgrund der Beratungen des Gemeinderates in seiner Sitzung vom 14.05.2024 wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der erneuten Beteiligung an der Lärmaktionsplanung gegeben.

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ggf. zu überarbeiten. Die gemeindliche Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Gemeinde Sonsbeck ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 die Mitwirkung. Über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ werden die Unterlagen zum Lärmaktionsplan bereitgestellt und es können Eingaben vorgenommen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck, Herrenstraße 2, Zimmer 05 aus. Eine Einsichtnahme sowie die Eingabe schriftlich oder zur Niederschrift sind dort während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Donnerstag von 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 15:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 - 12:30 Uhr) möglich.

In Sonsbeck sind von der Lärmkartierung die Bundesautobahn A57 und Landesstraße L480 (Hochstraße) erfasst. Über die Beteiligung kann man, bezogen auf die gemäß Lärmkartierung betroffenen Bereiche, z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem geben oder sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Die Möglichkeit zur Online-Beteiligung finden Sie hier.

19. Mai 2024
Erneute Beteiligung an der Lärmaktionsplanung

Aufgrund der Beratungen des Gemeinderates in seiner Sitzung vom 14.05.2024 wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der erneuten Beteiligung an der Lärmaktionsplanung gegeben.

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ggf. zu überarbeiten. Die gemeindliche Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Gemeinde Sonsbeck ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 die Mitwirkung. Über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ werden die Unterlagen zum Lärmaktionsplan bereitgestellt und es können Eingaben vorgenommen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck, Herrenstraße 2, Zimmer 05 aus. Eine Einsichtnahme sowie die Eingabe schriftlich oder zur Niederschrift sind dort während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Donnerstag von 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 15:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 - 12:30 Uhr) möglich.

In Sonsbeck sind von der Lärmkartierung die Bundesautobahn A57 und Landesstraße L480 (Hochstraße) erfasst. Über die Beteiligung kann man, bezogen auf die gemäß Lärmkartierung betroffenen Bereiche, z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem geben oder sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Die Möglichkeit zur Online-Beteiligung finden Sie hier.