Beteiligung an der Lärmaktionsplanung
11. Mrz 2024

Die Gemeinde Sonsbeck bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ggf. zu überarbeiten. Die gemeindliche Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Gemeinde Sonsbeck ermöglicht den Bürgern diese online über das Portal „Beteiligung NRW“ in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 07.04.2024.

In Sonsbeck sind von der Lärmkartierung die Bundesautobahn A57 und Landesstraße L480 (Hochstraße) erfasst. Über die Online-Beteiligung kann man, bezogen auf die gemäß Lärmkartierung betroffenen Bereiche, z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem geben oder sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen.

Wer kann sich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

https://beteiligung.nrw.de/portal/sonsbeck/beteiligung/themen/1005797?zugangscode=MJcEU5a7

11. Mrz 2024
Beteiligung an der Lärmaktionsplanung

Die Gemeinde Sonsbeck bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ggf. zu überarbeiten. Die gemeindliche Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Gemeinde Sonsbeck ermöglicht den Bürgern diese online über das Portal „Beteiligung NRW“ in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 07.04.2024.

In Sonsbeck sind von der Lärmkartierung die Bundesautobahn A57 und Landesstraße L480 (Hochstraße) erfasst. Über die Online-Beteiligung kann man, bezogen auf die gemäß Lärmkartierung betroffenen Bereiche, z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem geben oder sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen.

Wer kann sich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

https://beteiligung.nrw.de/portal/sonsbeck/beteiligung/themen/1005797?zugangscode=MJcEU5a7