Wahlhelfer gesucht
06. Mrz 2024

Am 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sucht die Gemeinde Sonsbeck noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.

Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sorgen dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher – abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.

Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130 oder per eMail an wahlen@sonsbeck.de

06. Mrz 2024
Wahlhelfer gesucht

Am 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sucht die Gemeinde Sonsbeck noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.

Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sorgen dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher – abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.

Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130 oder per eMail an wahlen@sonsbeck.de