Wahlhelfer gesucht
11. Feb 2022
Am 15. Mai 2022 finden die Wahlen zum neuen Landtag in NRW statt. Die Gemeinde Sonsbeck sucht für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.
Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sorgen dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher – abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130 oder per eMail an wahlen@sonsbeck.de
11. Feb 2022
Wahlhelfer gesucht
Am 15. Mai 2022 finden die Wahlen zum neuen Landtag in NRW statt. Die Gemeinde Sonsbeck sucht für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.
Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sorgen dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher – abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130 oder per eMail an wahlen@sonsbeck.de