Haltung von gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen
Gemäß § 4 Landeshundegesetz – LHundG NRW ist die Haltung von gefährlichen Hunden/Hunden bestimmter Rassen (§§3/10 LHundG NRW) zudem erlaubnispflichtig und vor Anschaffung zu beantragen. Die entsprechenden Anträge hierfür sind persönlich einzureichen.
Zu den gefährlichen Hunden gemäß § 3 LHundG NRW zählen:
- Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 LHundG vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
- Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW sind:
- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Zu erbringende Nachweise
- Führungszeugnis der Belegart R
- Nachweis des Abschlusses einer besonderen Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 500.000 € für Personen- und Sachschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
- Bescheinigung eines Tierarztes über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
- Foto des Tieres
- Nachweis der Sachkunde
Der Nachweis der Sachkunde für gefährliche Hunde ist grundsätzlich durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, für Hunde bestimmter Rassen auch von einer/m anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle zu erbringen.
Für
- Tierärzte/innen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung,
- Jagdscheininhaber/innen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht/Haltung oder zum Handel mit Hunden,
- Polizeihundeführer/innen,
- Personen, die auf Grund Anerkennung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen,
gilt die Sachkunde als erbracht, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.