Haltung von großen Hunden

Für die Haltung von großen Hunden, Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und mehr oder aber ein Gewicht von 20 kg und mehr erreichen, sind gemäß § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) besondere Voraussetzungen zur Haltung zu erfüllen.

Dazu sind folgende Nachweise sind zu erbringen:

1. Nachweis der Sachkunde durch eine oder einen anerkannten Sachverständige/n, eine anerkannte sachverständige Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten.

Für

  • Tierärzte/innen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung,
  • Jagdscheininhaber/innen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  • Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht/Haltung oder zum Handel mit Hunden,
  • Polizeihundeführer/innen,
  • Personen, die auf Grund Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen,

gilt die Sachkunde als erbracht, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

2. Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für den Hund
(Mindestversicherungssumme: 500.000 € für Personen- und Sachschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)

3. Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip

Vordrucke
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