Für die Haltung von großen Hunden, Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und mehr oder aber ein Gewicht von 20 kg und mehr erreichen, sind gemäß § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) besondere Voraussetzungen zur Haltung zu erfüllen.
Dazu sind folgende Nachweise sind zu erbringen:
1. Nachweis der Sachkunde durch eine oder einen anerkannten Sachverständige/n, eine anerkannte sachverständige Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten.
Für
Tierärzte/innen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung,
Jagdscheininhaber/innen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
Inhaber/innen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht/Haltung oder zum Handel mit Hunden,
Polizeihundeführer/innen,
Personen, die auf Grund Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen,
gilt die Sachkunde als erbracht, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
2. Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für den Hund (Mindestversicherungssumme: 500.000 € für Personen- und Sachschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)