Folgende Regeln gelten ab Mittwoch, den 02.06.2021
02. Jun 2021

Seit Mittwoch, 26. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 35. Damit treten am Mittwoch, 2. Juni 2021, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen werden.

Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Mittwoch, 2. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1.

Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Außerschulische Bildung

ohne Maske am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder-/ Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test

Kultur

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Sport

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test

Freizeit

Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Messen/Märkte

ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Tagungen/Kongresse

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Partys

außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand

Große Festveranstaltungen

ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Gastronomie

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/
Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

02. Jun 2021
Folgende Regeln gelten ab Mittwoch, den 02.06.2021

Seit Mittwoch, 26. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 35. Damit treten am Mittwoch, 2. Juni 2021, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen werden.

Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Mittwoch, 2. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1.

Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Außerschulische Bildung

ohne Maske am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder-/ Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test

Kultur

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Sport

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test

Freizeit

Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Messen/Märkte

ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Tagungen/Kongresse

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Partys

außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand

Große Festveranstaltungen

ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Gastronomie

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/
Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen