

Folgende Regeln gelten ab Mittwoch, den 02.06.2021
02. Jun 2021
Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Mittwoch, 2. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1.
Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst.
Kontaktbeschränkungen |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; |
Außerschulische Bildung |
ohne Maske am festen Sitzplatz |
Kinder-/ Jugendarbeit |
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test |
Kultur |
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster |
Sport |
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test |
Freizeit |
Freibäder ohne Test |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist |
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte |
Messen/Märkte |
ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test |
Tagungen/Kongresse |
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test |
Partys |
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand |
Große Festveranstaltungen |
ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung |
Gastronomie |
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test |
Beherbergung/ |
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen |
02. Jun 2021
Folgende Regeln gelten ab Mittwoch, den 02.06.2021
Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Mittwoch, 2. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1.
Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst.
Kontaktbeschränkungen |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; |
Außerschulische Bildung |
ohne Maske am festen Sitzplatz |
Kinder-/ Jugendarbeit |
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test |
Kultur |
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster |
Sport |
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test |
Freizeit |
Freibäder ohne Test |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist |
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte |
Messen/Märkte |
ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test |
Tagungen/Kongresse |
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test |
Partys |
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand |
Große Festveranstaltungen |
ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung |
Gastronomie |
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test |
Beherbergung/ |
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen |