Kontaktbeschränkungen |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; |
Außerschulische Bildung |
ohne Maske am festen Sitzplatz |
Kinder-/ Jugendarbeit |
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test |
Kultur |
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster |
Sport |
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test |
Freizeit |
Freibäder ohne Test |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist |
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte |
Messen/Märkte |
ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test |
Tagungen/Kongresse |
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test |
Partys |
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand |
Große Festveranstaltungen |
ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung |
Gastronomie |
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test |
Beherbergung/ |
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen |