Beglaubigungen
Es können Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften vorgenommen werden. Hierzu bringen Sie bitte das zu beglaubigende Dokument im Original mit. Bei Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) können nicht durch die Meldebehörde beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das ausstellende Standesamt.
Gebühren
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) können nicht durch die Meldebehörde beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das ausstellende Standesamt.
Gebühren
- Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei
- Beglaubigungen von Unterschriften/Handzeichen: 2,50 Euro je Beglaubigung
- Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Auszügen: 4,70 Euro je Beglaubigung, (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage, ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung auf 50 %)
- Für Schulabgänger, Studenten und Empfängern von SGB II ermäßigt sich die Gebühr für eine Beglaubigung zum Zwecke der Bewerbung je Seite auf 0,50 Euro