Bau-Turbo
01. Apr 2026

Der Deutsche Bundestag hat den Weg für schnelleres Bauen frei gemacht: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – kurz „Bau-Turbo“ –, das am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, sollen Bauvorhaben künftig deutlich einfacher und zügiger genehmigt und umgesetzt werden können. Anlass für die aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in vielen urbanen Räumen in Deutschland. 

 

Jedes Bauvorhaben beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase. Hier setzt der Bau-Turbo als wesentlicher Teil der aktuellen Änderung des BauGB an, um insbesondere das planungsrechtliche Verwaltungsverfahren sowohl vor als auch innerhalb bauordnungsrechtlicher Genehmigungsprozesse deutlich zu beschleunigen. Zur Schaffung von Wohnraum kann auf die bislang städtebaulich erforderliche Aufstellung eines Bebauungsplans im Vorfeld von Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden. Ebenfalls besteht nunmehr die Möglichkeit weitreichende Abweichungen bzw. Befreiungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorschriften innerhalb von Baugenehmigungsverfahren zur Förderung des Wohnungsbaus zuzulassen. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die Gemeinde Sonsbeck den erforderlichen Abweichungen von planungsrechtlichen Vorschriften aktiv zustimmt.

 

Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat daher in seiner Sitzung am 17.03.2026 einen Beschluss über die Anwendung des Bau-Turbos und die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gefasst. In diesem Zuge hat der Rat entsprechende Leitlinien beschlossen, anhand dessen die Verwaltung prüft, ob für ein Wohnbauvorhaben der Bau-Turbo zur Anwendung kommen kann. Jeder Antrag wird im Sinne einer Einzelfallprüfung sorgfältig geprüft und entschieden; ggf. erfolgt eine Beratung und Entscheidung durch die politischen Gremien der Gemeinde Sonsbeck. Es wird empfohlen, eine planungsrechtliche Vorberatung vor Antragstellung bei den zuständigen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wahrzunehmen.

 

Die Leitlinien können über folgenden Link abgerufen werden: Leitlinien zum Umgang mit dem „Bau-Turbo“ in der Gemeinde Sonsbeck

 

Auskünfte erteilt Herr Gietmann (02828/36-165; bauleitplanung@sonsbeck.de).

01. Apr 2026
Bau-Turbo

Der Deutsche Bundestag hat den Weg für schnelleres Bauen frei gemacht: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – kurz „Bau-Turbo“ –, das am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, sollen Bauvorhaben künftig deutlich einfacher und zügiger genehmigt und umgesetzt werden können. Anlass für die aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in vielen urbanen Räumen in Deutschland. 

 

Jedes Bauvorhaben beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase. Hier setzt der Bau-Turbo als wesentlicher Teil der aktuellen Änderung des BauGB an, um insbesondere das planungsrechtliche Verwaltungsverfahren sowohl vor als auch innerhalb bauordnungsrechtlicher Genehmigungsprozesse deutlich zu beschleunigen. Zur Schaffung von Wohnraum kann auf die bislang städtebaulich erforderliche Aufstellung eines Bebauungsplans im Vorfeld von Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden. Ebenfalls besteht nunmehr die Möglichkeit weitreichende Abweichungen bzw. Befreiungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorschriften innerhalb von Baugenehmigungsverfahren zur Förderung des Wohnungsbaus zuzulassen. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die Gemeinde Sonsbeck den erforderlichen Abweichungen von planungsrechtlichen Vorschriften aktiv zustimmt.

 

Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat daher in seiner Sitzung am 17.03.2026 einen Beschluss über die Anwendung des Bau-Turbos und die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gefasst. In diesem Zuge hat der Rat entsprechende Leitlinien beschlossen, anhand dessen die Verwaltung prüft, ob für ein Wohnbauvorhaben der Bau-Turbo zur Anwendung kommen kann. Jeder Antrag wird im Sinne einer Einzelfallprüfung sorgfältig geprüft und entschieden; ggf. erfolgt eine Beratung und Entscheidung durch die politischen Gremien der Gemeinde Sonsbeck. Es wird empfohlen, eine planungsrechtliche Vorberatung vor Antragstellung bei den zuständigen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wahrzunehmen.

 

Die Leitlinien können über folgenden Link abgerufen werden: Leitlinien zum Umgang mit dem „Bau-Turbo“ in der Gemeinde Sonsbeck

 

Auskünfte erteilt Herr Gietmann (02828/36-165; bauleitplanung@sonsbeck.de).