Gemeinde Sonsbeck bietet erstmals Vermittlungsservice zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für Privateigentümer an
17. Feb 2026
Auch in diesem Jahr arbeitet die Gemeindeverwaltung Sonsbeck wieder mit einem spezialisierten Unternehmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) zusammen. Neu in 2026: Privateigentümer können sich erstmals aktiv an einer Sammelaktion der Gemeinde beteiligen und eine Bekämpfung auf ihrem Privatgrundstück durch das o. g. Unternehmen veranlassen.
Worum geht es? Der Eichenprozessionsspinner ist eine Raupenart, deren Brennhaare bei Mensch und Tier allergische Reaktionen und Hautreizungen hervorrufen können. Um Gesundheitsrisiken zu reduzieren und Schäden an Eichen zu verhindern, führt die Gemeinde wie auch in den vergangenen Jahren präventive Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen durch. Durch das Besprühen mit einem umweltverträglichen und für den Menschen ungefährlichen Biozid sollen die Raupen des Eichenprozessionsspinners die behandelten Blätter fressen und verenden. So soll verhindert werden, dass sie in das Larvenstadium kommen, in dem sie die gefährlichen Nesselhaare bilden. Sollten sich trotz dieser vorbeugenden Maßnahmen dennoch Eichenprozessionsspinner zeigen, werden die betroffenen Nester mechanisch abgesaugt und entfernt. Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen bietet die Gemeinde nun einen Vermittlungsservice für private Grundstückseigentümer an.
Wie funktioniert die Aktion?
Meldefrist: die Gemeinde sammelt Meldungen von Privateigentümern in der Zeit vom 18.02.2026 bis einschließlich zum 08.04.2026.
Meldung: Eigentümer, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf ihrem Privatgrundstück wünschen, melden dies während des genannten Zeitraums bei der Gemeindeverwaltung Sonsbeck. Dabei werden Kontaktdaten, die Adresse des betroffenen Grundstücks und die Anzahl, die Höhe und die Lage der Eichen auf dem jeweiligen Grundstück aufgenommen.
Weiterleitung: nach Ablauf der Meldefrist werden die übermittelten Daten an das beauftragte Unternehmen weitergeleitet.
Vertragliche Abwicklung: das Unternehmen nimmt anschließend Kontakt zu den gemeldeten Eigentümern auf und vereinbart individuelle Verträge zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen.
Kosten: die Meldung bei der Gemeinde ist für Eigentümer kostenfrei. Die tatsächlichen Kosten für die Durchführung der Maßnahmen durch das Unternehmen hängen vom Umfang der erforderlichen Maßnahmen ab. Sie sind vom jeweiligen Privateigentümer selbst zu tragen und werden zwischen dem Eigentümer und Unternehmen vereinbart.
Kontakt:
Wir bitten interessierte Eigentümer, sich innerhalb des Meldezeitraums (18.02.2026 - 08.04.2026) an die Mitarbeitenden des Bürgerbüros (02838/36-131 oder -132) zu wenden.
Rechtliches / Datenschutz:
Die Gemeinde Sonsbeck leitet die im Meldezeitraum erhobenen Kontaktdaten ausschließlich zur Kontaktaufnahme durch das beauftragte Unternehmen weiter. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine weitergehende Nutzung der Daten durch die Gemeinde erfolgt nicht.
Hinweis zur Sicherheit:
Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners darf nur durch hierfür qualifizierte Fachfirmen erfolgen. Privatpersonen sollten öffentliche oder private Nester nicht selbst entfernen oder berühren, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
17. Feb 2026
Gemeinde Sonsbeck bietet erstmals Vermittlungsservice zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für Privateigentümer an
Auch in diesem Jahr arbeitet die Gemeindeverwaltung Sonsbeck wieder mit einem spezialisierten Unternehmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) zusammen. Neu in 2026: Privateigentümer können sich erstmals aktiv an einer Sammelaktion der Gemeinde beteiligen und eine Bekämpfung auf ihrem Privatgrundstück durch das o. g. Unternehmen veranlassen.
Worum geht es? Der Eichenprozessionsspinner ist eine Raupenart, deren Brennhaare bei Mensch und Tier allergische Reaktionen und Hautreizungen hervorrufen können. Um Gesundheitsrisiken zu reduzieren und Schäden an Eichen zu verhindern, führt die Gemeinde wie auch in den vergangenen Jahren präventive Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen durch. Durch das Besprühen mit einem umweltverträglichen und für den Menschen ungefährlichen Biozid sollen die Raupen des Eichenprozessionsspinners die behandelten Blätter fressen und verenden. So soll verhindert werden, dass sie in das Larvenstadium kommen, in dem sie die gefährlichen Nesselhaare bilden. Sollten sich trotz dieser vorbeugenden Maßnahmen dennoch Eichenprozessionsspinner zeigen, werden die betroffenen Nester mechanisch abgesaugt und entfernt. Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen bietet die Gemeinde nun einen Vermittlungsservice für private Grundstückseigentümer an.
Wie funktioniert die Aktion?
Meldefrist: die Gemeinde sammelt Meldungen von Privateigentümern in der Zeit vom 18.02.2026 bis einschließlich zum 08.04.2026.
Meldung: Eigentümer, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf ihrem Privatgrundstück wünschen, melden dies während des genannten Zeitraums bei der Gemeindeverwaltung Sonsbeck. Dabei werden Kontaktdaten, die Adresse des betroffenen Grundstücks und die Anzahl, die Höhe und die Lage der Eichen auf dem jeweiligen Grundstück aufgenommen.
Weiterleitung: nach Ablauf der Meldefrist werden die übermittelten Daten an das beauftragte Unternehmen weitergeleitet.
Vertragliche Abwicklung: das Unternehmen nimmt anschließend Kontakt zu den gemeldeten Eigentümern auf und vereinbart individuelle Verträge zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen.
Kosten: die Meldung bei der Gemeinde ist für Eigentümer kostenfrei. Die tatsächlichen Kosten für die Durchführung der Maßnahmen durch das Unternehmen hängen vom Umfang der erforderlichen Maßnahmen ab. Sie sind vom jeweiligen Privateigentümer selbst zu tragen und werden zwischen dem Eigentümer und Unternehmen vereinbart.
Kontakt:
Wir bitten interessierte Eigentümer, sich innerhalb des Meldezeitraums (18.02.2026 - 08.04.2026) an die Mitarbeitenden des Bürgerbüros (02838/36-131 oder -132) zu wenden.
Rechtliches / Datenschutz:
Die Gemeinde Sonsbeck leitet die im Meldezeitraum erhobenen Kontaktdaten ausschließlich zur Kontaktaufnahme durch das beauftragte Unternehmen weiter. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine weitergehende Nutzung der Daten durch die Gemeinde erfolgt nicht.
Hinweis zur Sicherheit:
Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners darf nur durch hierfür qualifizierte Fachfirmen erfolgen. Privatpersonen sollten öffentliche oder private Nester nicht selbst entfernen oder berühren, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
