Aufstallungspflicht für Geflügel durch Kreis Wesel angeordnet
31. Okt 2025
Aufgrund des aktuellen starken Aufkommens der Geflügelpest und der dadurch bestehenden Gefahr für Geflügelhaltungen hat der Kreis Wesel am 30.10.2025 mit Wirkung ab dem 31.10.2025 die kreisweite Aufstallung von Geflügel angeordnet.
Was bedeutet das?
Sollten Sie Geflügel jeglicher Art halten, müssen Sie dieses bis auf Weiteres vor Kontakt mit Wildvögeln aller Art (Zugvögel, Kleinvögel usw.) schützen, indem Sie Ihr Geflügel
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (z. B. Kot) gesicherten dichten Abdeckung sowie einer gegen das Eindringen von wild lebenden Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung)
halten.
Außerdem dürfen im gesamten Gebiet des Kreises Wesel keine Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden.
Wie lange ist dies erforderlich?
Dies lässt sich nicht vorhersagen. Erfahrungsgemäß muss mit mindestens 3 Monaten gerechnet werden.
Wie viele Geflügelhaltungen sind betroffen?
Im gesamten Kreisgebiet sind ca. 2.950 Geflügelhaltungen mit etwa 600.000 Stück Geflügel betroffen.
Warum ist dies erforderlich?
Das maßgebliche Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das aktuelle Risiko des Eintrags von Influenzaviren des Typs HPAI H5 sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland als hoch ein. Auch im Kreis Wesel sind seit dem 15.10.2025 etliche verendet aufgefundene Wildvögel zur Untersuchung eingesandt worden. Bisher liegen noch nicht alle Untersuchungsergebnisse vor, wobei bereits jetzt insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle auf Geflügelpest vorliegen, die derzeit vom Friedrich-Loeffler-Institut abgeklärt werden. Der Kreis Wesel sieht daher und wegen der Tatsache, dass der Kreis Wesel ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel ist, hinreichend sichere Erkenntnisse über die starke Gefährdung für Geflügelbestände und Vogelhaltungen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Kreises Wesel vom 30.10.2025. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Kreises Wesel (Zentrale: 0281/207-0).
31. Okt 2025
Aufstallungspflicht für Geflügel durch Kreis Wesel angeordnet
Aufgrund des aktuellen starken Aufkommens der Geflügelpest und der dadurch bestehenden Gefahr für Geflügelhaltungen hat der Kreis Wesel am 30.10.2025 mit Wirkung ab dem 31.10.2025 die kreisweite Aufstallung von Geflügel angeordnet.
Was bedeutet das?
Sollten Sie Geflügel jeglicher Art halten, müssen Sie dieses bis auf Weiteres vor Kontakt mit Wildvögeln aller Art (Zugvögel, Kleinvögel usw.) schützen, indem Sie Ihr Geflügel
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (z. B. Kot) gesicherten dichten Abdeckung sowie einer gegen das Eindringen von wild lebenden Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung)
halten.
Außerdem dürfen im gesamten Gebiet des Kreises Wesel keine Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden.
Wie lange ist dies erforderlich?
Dies lässt sich nicht vorhersagen. Erfahrungsgemäß muss mit mindestens 3 Monaten gerechnet werden.
Wie viele Geflügelhaltungen sind betroffen?
Im gesamten Kreisgebiet sind ca. 2.950 Geflügelhaltungen mit etwa 600.000 Stück Geflügel betroffen.
Warum ist dies erforderlich?
Das maßgebliche Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das aktuelle Risiko des Eintrags von Influenzaviren des Typs HPAI H5 sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland als hoch ein. Auch im Kreis Wesel sind seit dem 15.10.2025 etliche verendet aufgefundene Wildvögel zur Untersuchung eingesandt worden. Bisher liegen noch nicht alle Untersuchungsergebnisse vor, wobei bereits jetzt insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle auf Geflügelpest vorliegen, die derzeit vom Friedrich-Loeffler-Institut abgeklärt werden. Der Kreis Wesel sieht daher und wegen der Tatsache, dass der Kreis Wesel ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel ist, hinreichend sichere Erkenntnisse über die starke Gefährdung für Geflügelbestände und Vogelhaltungen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Kreises Wesel vom 30.10.2025. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Kreises Wesel (Zentrale: 0281/207-0).
