Bauleitplanung
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Den Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
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Den Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Im Verlauf eines Bauleitplanverfahrens sind alle Belange, die durch die Planung betroffen sind, zu erfassen und durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck in einem abschließenden Beschluss gegeneinander abzuwägen. Zur Erfassung der berührten Belange werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies erfolgt im Regelfall in zwei Stufen:
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
- die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung wird bei der Gemeinde Sonsbeck per Internet unterstützt. Das bedeutet, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per Brief oder E-Mail informiert werden, dass auf den Internetseiten der Gemeinde Sonsbeck die Unterlagen mit Informationen über die Planung in PDF-Form (bzw. in wenigen Fällen auch im TIF-Format) zum Download bereitstehen.
Offenlegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hamb):
12. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung und Umweltbericht
Darstellung 12. Änderung Flächennutzungsplan
Wiederholung der Offenlegung der 13. Änderung FNP (Labbeck):
13. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung und Umweltbericht
Darstellung 13. Änderung Flächennutzungsplan
Offenlegung des Bebauungsplanes Sonsbeck Nr. 38 "Kornfeld":
Bebauungsplan Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld - Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld
Landschaftsökologische Bewertung Sonsbeck Nr. 38 Kornfeld
Bauanträge und Formulare
Lärmaktionsplan
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ggf. zu überarbeiten. Die gemeindliche Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Aufgrund geringer Betroffenheit im Gemeindegebiet Sonsbeck bestand in der 1. bis 3. Runde der Lärmaktionsplanung keine Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Aufgrund der veränderten Datengrundlage im Rahmen der 4. Runde hat die Gemeinde Sonsbeck einen Lärmaktionsplan erarbeitet.
Den Lärmaktionsplan 2024 finden Sie hier.
Während des Aufstellungsverfahrens konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Eingaben vornehmen, die ausgewertet und teilweise in den Lärmaktionsplan 2024 übernommen worden sind. Über die gemäß aktuell vorliegender Lärmkartierung betroffenen Bereiche hinaus wurden für weitere Bereiche im Gemeindegebiet Anregungen gegeben. Diese werden im Zuge der vorgegebenen Fortschreibung ggf. näher betrachtet. Auch in diesem Fortschreibungsverfahren wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben.
Kontakt
Allgemeine Anfragen:
bauleitplanung@sonsbeck.de
Georg Schnitzler
(Fachbereichsleiter)
Zimmer: 09
☏ (02838) 36-160
(02838) 36-109
georg.schnitzler@sonsbeck.de
Erik Gietmann
Zimmer: 05
☏ (02838) 36-165
(02838) 36-109
erik.gietmann@sonsbeck.de
Nicole Militz
Zimmer: 05
☏ (02838) 36-166
(02838) 36-109
nicole.militz@sonsbeck.de
Fachbereich
Bauen und Planen
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck
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