Kommunalwahl 2025

Am 14.09.2025 findet die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen statt. In Sonsbeck werden die Vertretung des Gemeinderates, die Vertretung des Kreistages, der Landrat oder die Landrätin sowie die Vertretung der Verbandsversammlung des RVR gewählt. Die Bürgermeisterwahl entfällt in diesem Jahr, da die Bürgermeisterin Nadine Bogedain Ende 2023 auch für die kommende Legislaturperiode (bis 2030) gewählt worden ist.

Jetzt Briefwahl beantragen

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende der 32. Kalenderwoche versendet, mit der Zustellung ist spätestens Anfang der 33. Kalenderwoche zu rechnen.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr, Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Dies können Sie entweder persönlich im Bürgerbüro (Rathaus, Zimmer 14), per E-Mail an wahlen@sonsbeck.de, per Brief (bitte nutzen Sie hierfür die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung), per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder hier ganz bequem von zuhause aus erledigen. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich. Bei einer persönlichen Beantragung bekommen Sie die Unterlagen direkt ausgehändigt, ansonsten werden sie Ihnen per Post zugeschickt.

Ebenfalls können Sie bei einer persönlichen Beantragung die Briefwahl direkt vor Ort durchführen. 

Hinweis (Stand: 05.08.2025): Bei der Lieferung der Stimmzettel sowohl für die Kreistagswahl des Kreises Wesel als auch der Wahl der Vertretung des Regionalverbandes Ruhr gibt es aktuell Lieferverzögerungen. Daher können die Anträge für die Briefwahlunterlagen zwar schon entgegen genommen, jedoch noch nicht bearbeitet werden. Sobald alle Stimmzettel vorliegen, werden die Anträge schnellstmöglich bearbeitet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch keine Briefwahl vor Ort möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald die Briefwahl möglich ist, werden wir Sie über die Presse und Social Media informieren.

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen der Gemeindebehörde gegenüber schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Versicherung sowie eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen.

Wahlbriefe, die aus dem Ausland zurückgesendet werden, müssen ausreichend frankiert sein. Innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung des Wahlbriefes für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag (14. September 2025) um 16:00 Uhr (Achtung: nicht 18:00 Uhr!) im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck eingegangen sein muss.

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, den 13. September 2015, 12:00 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. In dem Falle wird Ihr alter Wahlschein für ungültig erklärt.

Wahlhelfer gesucht

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. In Sonsbeck werden die Vertretung des Gemeinderates, die Vertretung des Kreistages, der Landrat oder die Landrätin sowie die Vertretung der Verbandsversammlung des RVR gewählt. Die Bürgermeisterwahl entfällt in diesem Jahr, da die Bürgermeisterin Nadine Bogedain Ende 2023 auch für die kommende Legislaturperiode (bis 2030) gewählt worden ist. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sucht die Gemeinde Sonsbeck ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.

Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sowie dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.

Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.

Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130, per eMail an wahlen@sonsbeck.de oder tragen sich direkt in das Wahlhelferportal ein.