

Wahlhelfer gesucht!
12. Dez 2024
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sucht die Gemeinde Sonsbeck schon jetzt ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglied der Wahlvorstände. Hier sind die wichtigsten Informationen für Wahlhelfer als FAQs zusammengefasst
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Wahlhelfer/in unterstützen zu können?
Sie müssen wahlberechtigt sein, um bei der Wahl als Wahlhelfer/in tätig werden zu können. Das bedeutet, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
Wer sitzt in einem Wahllokal?
In einem Wahllokal bilden immer sechs Personen einen Wahlvorstand:
- Eine Wahlvorsteherin / ein Wahlvorsteher
- Eine stellvertretende Wahlvorsteherin / ein stellvertretender Wahlvorsteher
- Eine Schriftführerin / ein Schriftführer
- Eine stellvertretende Schriftführerin / ein stellvertretender Schriftführer
- Zwei Beisitzende
Was sind meine Aufgaben?
Die Aufgaben eines Wahlhelfers sind
- vor der Öffnung des Wahlraums (ab 07:30 Uhr)
- die Vorbereitung des Wahlraumes, bspw. durch das Anbringen von Wegweisern zum Wahlraum, das Anbringen von Schildern mit der Bezeichnung des Stimmbezirks, die Sicherstellung, dass die Wahlurne vor dem Versiegeln leer ist usw.
- während der Öffnungszeiten des Wahlraums (08:00 – 18:00 Uhr):
- die Durchführung der Wahl organisieren
- die Wahlberechtigten anhand des Wählerverzeichnisses überprüfen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Freigabe der Wahlurne im Wählerverzeichnis
- Hilfestellung bei Stimmabgaben von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgen
- dafür Sorge tragen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses nach Schließung des Wahlraums (nach 18:00 Uhr)
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Entscheidung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen
- Schnellmeldung an die Verwaltung (Übermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses per Telefon)
Wie lange geht die Tätigkeit als Wahlhelfer/in?
Alle Wahlhelfer beginnen ihre Wahlhelfertätigkeit grundsätzlich um 07:30 Uhr im Wahllokal, um letzte Vorbereitungen zu treffen. Die Wahlräume sind zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer müssen jedoch nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher – abwechseln bzw. die Zeit aufteilen. Ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfer für die Auszählung der Wahlstimmen anwesend sein. Die Auszählung dauert in etwa zwei Stunden – die Dauer kann je nach Anzahl der abgegebenen und zu zählenden Stimmen im Wahllokal jedoch variieren.
Wo werde ich eingeteilt?
Bei der Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird versucht, Sie – soweit möglich – in einen wohnortnahen Stimmbezirk einzusetzen.
Bekomme ich etwas für meine Tätigkeit als Wahlhelfer/in?
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/in erhalten Sie als Entschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 €.
Wie kann ich mich als Wahlhelfer/in melden?
Interessierte Personen haben die folgenden Möglichkeiten, sich als Wahlhelfer/in zu melden:
- tragen Sie hier direkt Ihre Kontaktdaten in das Wahlhelferportal ein
- persönlich bei Frau Persing im Zimmer 15 im Rathaus, Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck
- per Telefon bei Frau Persing unter der Telefonnummer 02838/36-130
- per E-Mail an wahlen@sonsbeck.de
Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Sie können sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130 oder per E-Mail an wahlen@sonsbeck.de wenden.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.
12. Dez 2024
Wahlhelfer gesucht!
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sucht die Gemeinde Sonsbeck schon jetzt ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglied der Wahlvorstände. Hier sind die wichtigsten Informationen für Wahlhelfer als FAQs zusammengefasst
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Wahlhelfer/in unterstützen zu können?
Sie müssen wahlberechtigt sein, um bei der Wahl als Wahlhelfer/in tätig werden zu können. Das bedeutet, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
Wer sitzt in einem Wahllokal?
In einem Wahllokal bilden immer sechs Personen einen Wahlvorstand:
- Eine Wahlvorsteherin / ein Wahlvorsteher
- Eine stellvertretende Wahlvorsteherin / ein stellvertretender Wahlvorsteher
- Eine Schriftführerin / ein Schriftführer
- Eine stellvertretende Schriftführerin / ein stellvertretender Schriftführer
- Zwei Beisitzende
Was sind meine Aufgaben?
Die Aufgaben eines Wahlhelfers sind
- vor der Öffnung des Wahlraums (ab 07:30 Uhr)
- die Vorbereitung des Wahlraumes, bspw. durch das Anbringen von Wegweisern zum Wahlraum, das Anbringen von Schildern mit der Bezeichnung des Stimmbezirks, die Sicherstellung, dass die Wahlurne vor dem Versiegeln leer ist usw.
- während der Öffnungszeiten des Wahlraums (08:00 – 18:00 Uhr):
- die Durchführung der Wahl organisieren
- die Wahlberechtigten anhand des Wählerverzeichnisses überprüfen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Freigabe der Wahlurne im Wählerverzeichnis
- Hilfestellung bei Stimmabgaben von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgen
- dafür Sorge tragen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses nach Schließung des Wahlraums (nach 18:00 Uhr)
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Entscheidung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen
- Schnellmeldung an die Verwaltung (Übermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses per Telefon)
Wie lange geht die Tätigkeit als Wahlhelfer/in?
Alle Wahlhelfer beginnen ihre Wahlhelfertätigkeit grundsätzlich um 07:30 Uhr im Wahllokal, um letzte Vorbereitungen zu treffen. Die Wahlräume sind zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer müssen jedoch nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher – abwechseln bzw. die Zeit aufteilen. Ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfer für die Auszählung der Wahlstimmen anwesend sein. Die Auszählung dauert in etwa zwei Stunden – die Dauer kann je nach Anzahl der abgegebenen und zu zählenden Stimmen im Wahllokal jedoch variieren.
Wo werde ich eingeteilt?
Bei der Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird versucht, Sie – soweit möglich – in einen wohnortnahen Stimmbezirk einzusetzen.
Bekomme ich etwas für meine Tätigkeit als Wahlhelfer/in?
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/in erhalten Sie als Entschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 €.
Wie kann ich mich als Wahlhelfer/in melden?
Interessierte Personen haben die folgenden Möglichkeiten, sich als Wahlhelfer/in zu melden:
- tragen Sie hier direkt Ihre Kontaktdaten in das Wahlhelferportal ein
- persönlich bei Frau Persing im Zimmer 15 im Rathaus, Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck
- per Telefon bei Frau Persing unter der Telefonnummer 02838/36-130
- per E-Mail an wahlen@sonsbeck.de
Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Sie können sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130 oder per E-Mail an wahlen@sonsbeck.de wenden.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.