KREIS WESEL: Weitere Maßnahmen an der Sonsbecker Ley
13. Jul 2021

Um dem Biber in der Sonsbecker Ley die Gewöhnung an das neue künstliche Wehr zu erleichtern (siehe Pressemitteilung vom 06.07.2021), wird das Überlaufwehr durch den zuständigen Wasser- und Bodenverband vorübergehend um 10 cm erhöht und 10 Tage nach Entfernung des Biberdammes der Wasserstand der Ley wieder auf die ursprüngliche Höhe eingestaut. Die entsprechende Genehmigung erfolgte heute durch den Kreis Wesel unter Berücksichtigung der wasser- und naturschutzrechtlichen Aspekte. Aufgrund der gemeldeten bevorstehenden Starkregenereignisse in der Region, wird der Wasser- und Bodenverband zeitnah mit den notwendigen Arbeiten beginnen.

Zusätzlich wird eine Aufstiegsmöglichkeit für Kleinlebewesen und flugunfähige Jungvögel installiert, die es den Tieren ermöglicht, das Wehr flussaufwärts zu überwinden. Im Anschluss daran wird der Biberdamm kleinschrittig geöffnet, so dass zunächst eine Angleichung des Wasserspiegels vor und hinter dem Biberdamm erfolgt und eine Sogwirkung, die ggf. andere Tierarten beeinträchtigt, weitestgehend verhindert wird. Erst danach darf der Biberdamm vollständig entfernt werden.

Mit den nun vom Kreis Wesel genehmigten Maßnahmen sollen sowohl der Lebensraum der in der Ley ansässigen Biber als auch der dort lebenden Teichrallen geschützt werden. Gleichzeitig sollen so Überschwemmungen bei möglichen Starkregenereignissen vermieden werden.

Quelle: Internetseite Kreis Wesel

13. Jul 2021
KREIS WESEL: Weitere Maßnahmen an der Sonsbecker Ley

Um dem Biber in der Sonsbecker Ley die Gewöhnung an das neue künstliche Wehr zu erleichtern (siehe Pressemitteilung vom 06.07.2021), wird das Überlaufwehr durch den zuständigen Wasser- und Bodenverband vorübergehend um 10 cm erhöht und 10 Tage nach Entfernung des Biberdammes der Wasserstand der Ley wieder auf die ursprüngliche Höhe eingestaut. Die entsprechende Genehmigung erfolgte heute durch den Kreis Wesel unter Berücksichtigung der wasser- und naturschutzrechtlichen Aspekte. Aufgrund der gemeldeten bevorstehenden Starkregenereignisse in der Region, wird der Wasser- und Bodenverband zeitnah mit den notwendigen Arbeiten beginnen.

Zusätzlich wird eine Aufstiegsmöglichkeit für Kleinlebewesen und flugunfähige Jungvögel installiert, die es den Tieren ermöglicht, das Wehr flussaufwärts zu überwinden. Im Anschluss daran wird der Biberdamm kleinschrittig geöffnet, so dass zunächst eine Angleichung des Wasserspiegels vor und hinter dem Biberdamm erfolgt und eine Sogwirkung, die ggf. andere Tierarten beeinträchtigt, weitestgehend verhindert wird. Erst danach darf der Biberdamm vollständig entfernt werden.

Mit den nun vom Kreis Wesel genehmigten Maßnahmen sollen sowohl der Lebensraum der in der Ley ansässigen Biber als auch der dort lebenden Teichrallen geschützt werden. Gleichzeitig sollen so Überschwemmungen bei möglichen Starkregenereignissen vermieden werden.

Quelle: Internetseite Kreis Wesel