Beglaubigungen

Es können Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften vorgenommen werden. Hierzu bringen Sie bitte das zu beglaubigende Dokument im Original mit. Bei Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) können nicht durch die Meldebehörde beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das ausstellende Standesamt.

Gebühren