Kommunalwahl 2025: Jetzt Briefwahl beantragen
05. Aug 2025

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende der 32. Kalenderwoche versendet, mit der Zustellung ist spätestens Anfang der 33. Kalenderwoche zu rechnen.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr, Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Dies können Sie entweder persönlich im Bürgerbüro (Rathaus, Zimmer 14), per E-Mail an wahlen@sonsbeck.de, per Brief (bitte nutzen Sie hierfür die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung), per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder hier ganz bequem von zuhause aus erledigen. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich. Bei einer persönlichen Beantragung bekommen Sie die Unterlagen direkt ausgehändigt, ansonsten werden sie Ihnen per Post zugeschickt.

Ebenfalls können Sie bei einer persönlichen Beantragung die Briefwahl direkt vor Ort durchführen. 

Hinweis (Stand: 05.08.2025): Bei der Lieferung der Stimmzettel sowohl für die Kreistagswahl des Kreises Wesel als auch der Wahl der Vertretung des Regionalverbandes Ruhr gibt es aktuell Lieferverzögerungen. Daher können die Anträge für die Briefwahlunterlagen zwar schon entgegen genommen, jedoch noch nicht bearbeitet werden. Sobald alle Stimmzettel vorliegen, werden die Anträge schnellstmöglich bearbeitet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch keine Briefwahl vor Ort möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald die Briefwahl möglich ist, werden wir Sie über die Presse und Social Media informieren.

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen der Gemeindebehörde gegenüber schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Versicherung sowie eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen.

Wahlbriefe, die aus dem Ausland zurückgesendet werden, müssen ausreichend frankiert sein. Innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung des Wahlbriefes für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag (14. September 2025) um 16:00 Uhr (Achtung: nicht 18:00 Uhr!) im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck eingegangen sein muss.

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, den 13. September 2015, 12:00 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. In dem Falle wird Ihr alter Wahlschein für ungültig erklärt.

05. Aug 2025
Kommunalwahl 2025: Jetzt Briefwahl beantragen

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende der 32. Kalenderwoche versendet, mit der Zustellung ist spätestens Anfang der 33. Kalenderwoche zu rechnen.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr, Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Dies können Sie entweder persönlich im Bürgerbüro (Rathaus, Zimmer 14), per E-Mail an wahlen@sonsbeck.de, per Brief (bitte nutzen Sie hierfür die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung), per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder hier ganz bequem von zuhause aus erledigen. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich. Bei einer persönlichen Beantragung bekommen Sie die Unterlagen direkt ausgehändigt, ansonsten werden sie Ihnen per Post zugeschickt.

Ebenfalls können Sie bei einer persönlichen Beantragung die Briefwahl direkt vor Ort durchführen. 

Hinweis (Stand: 05.08.2025): Bei der Lieferung der Stimmzettel sowohl für die Kreistagswahl des Kreises Wesel als auch der Wahl der Vertretung des Regionalverbandes Ruhr gibt es aktuell Lieferverzögerungen. Daher können die Anträge für die Briefwahlunterlagen zwar schon entgegen genommen, jedoch noch nicht bearbeitet werden. Sobald alle Stimmzettel vorliegen, werden die Anträge schnellstmöglich bearbeitet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch keine Briefwahl vor Ort möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald die Briefwahl möglich ist, werden wir Sie über die Presse und Social Media informieren.

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen der Gemeindebehörde gegenüber schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Versicherung sowie eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen.

Wahlbriefe, die aus dem Ausland zurückgesendet werden, müssen ausreichend frankiert sein. Innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung des Wahlbriefes für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag (14. September 2025) um 16:00 Uhr (Achtung: nicht 18:00 Uhr!) im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck eingegangen sein muss.

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, den 13. September 2015, 12:00 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. In dem Falle wird Ihr alter Wahlschein für ungültig erklärt.