

Wahlhelfer gesucht
16. Jul 2025
Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. In Sonsbeck werden die Vertretung des Gemeinderates, die Vertretung des Kreistages, der Landrat oder die Landrätin sowie die Vertretung der Verbandsversammlung des RVR gewählt. Die Bürgermeisterwahl entfällt in diesem Jahr, da die Bürgermeisterin Nadine Bogedain Ende 2023 auch für die kommende Legislaturperiode (bis 2030) gewählt worden ist. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sucht die Gemeinde Sonsbeck ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.
Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sowie dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.
Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130, per eMail an wahlen@sonsbeck.de oder tragen sich direkt in das Wahlhelferportal ein.
Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sowie dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.
Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130, per eMail an wahlen@sonsbeck.de oder tragen sich direkt in das Wahlhelferportal ein.
16. Jul 2025
Wahlhelfer gesucht
Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. In Sonsbeck werden die Vertretung des Gemeinderates, die Vertretung des Kreistages, der Landrat oder die Landrätin sowie die Vertretung der Verbandsversammlung des RVR gewählt. Die Bürgermeisterwahl entfällt in diesem Jahr, da die Bürgermeisterin Nadine Bogedain Ende 2023 auch für die kommende Legislaturperiode (bis 2030) gewählt worden ist. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sucht die Gemeinde Sonsbeck ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.
Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sowie dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.
Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130, per eMail an wahlen@sonsbeck.de oder tragen sich direkt in das Wahlhelferportal ein.
Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht aus sechs Wahlhelfern, nämlich dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und sowie dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18 Uhr.
Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich – nach Absprache mit dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin abwechseln bzw. aufteilen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Wahlhelferteam zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Personen wenden sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 02838/36-130, per eMail an wahlen@sonsbeck.de oder tragen sich direkt in das Wahlhelferportal ein.