

Bundestagswahl 2025: Gemeinde Sonsbeck informiert über die Briefwahlmöglichkeiten
24. Jan 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Durch die frühzeitige Auflösung des Bundestages und die damit einhergehende vorzeitige Wahl sind viele Fristen verkürzt worden – so auch der Zeitraum für die Briefwahl. Dies stellt sowohl die Wahlämter als auch die Wähler vor vielen Herausforderungen. Die Gemeinde Sonsbeck beantwortet einige Fragen, welche sich viele Wähler nun stellen.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Gemeinde Sonsbeck rechnet damit, dass den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen ab dem 25. Januar 2025 zugehen werden.
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich in der Meldestelle (Zimmer 16 im Rathaus Sonsbeck) oder schriftlich (Brief, Online-Formular, E-Mail an wahlen@sonsbeck.de oder Fax) beantragen – und das bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bitte geben Sie bei der Antragstellung Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse an. Sollten Sie die Versendung der Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als Ihre Meldeadresse wünschen, teilen Sie bitte die gewünschte Adresse mit.
Das Online-Formular zur Briefwahlbeantragung finden Sie auf der Seite www.sonsbeck.de/wahlen/1155
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt. Dieser führt Sie zu Ihrer persönlichen Antragstellung für Briefwahlunterlagen. Ihre Daten sind dort bereits hinterlegt, sodass Sie – nach Eingabe Ihres Geburtsdatums zur Verifizierung – die Briefwahlunterlagen in kürzester Zeit beantragen können.
Sie haben ab dem 7. Februar 2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit, bei der persönlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen. So kann der Postweg vermieden werden und Ihre Stimme ist in jedem Fall rechtzeitig eingegangen. Bitte bringen Sie hierzu einen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit ihre Wahlbenachrichtigung mit. Bitte bedenken Sie dabei, dass es aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraumes zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Wenn Sie einen Antrag auf Briefwahlunterlagen für jemand anderen stellen möchten, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Daher ist die Beantragung in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Wann werden meine Briefwahlunterlagen verschickt?
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025 versendet werden. Das resultiert daraus, dass bis Ende Januar noch das Aufstellungs- und Zulassungsverfahren für die Kandidierenden läuft. Erst nach Abschluss des Verfahrens können die Stimmzettel gedruckt und anschließend (voraussichtlich am 6. Februar 2025) an die Gemeinde Sonsbeck geliefert werden.
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Ein Wahlschein kann spätestens am Freitag, den 21. Februar, bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (bspw. nachgewiesene plötzliche Erkrankung, Verlust des bereits ausgestellten Wahlscheins) kann ein Wahlschein noch am Wahltag (23. Februar 2025) bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Kann ich aus dem Ausland per Brief wählen?
Ja. Allerdings muss der Wahlbrief ausreichend frankiert und so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck angekommen ist. Wie lange der Versand der Briefwahlunterlagen an eine Adresse in das Ausland und von dieser Adresse wieder zurück nach Sonsbeck dauert, kann nicht prognostiziert werden.
Ich befinde mich am Wahltag im Ausland und befürchte, dass meine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig in Sonsbeck ankommen würden. Kann eine Person, der ich vertraue, für mich wählen?
Nein. Laut § 14 Absatz 4 Bundeswahlgesetz ist die Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten unzulässig, da jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann.
Sollten Sie erst kurz vor der Wahl ins Ausland reisen, können Sie ab dem 7. Februar 2025 die Briefwahl vor Ort durchführen (s. o.).
24. Jan 2025
Bundestagswahl 2025: Gemeinde Sonsbeck informiert über die Briefwahlmöglichkeiten
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Durch die frühzeitige Auflösung des Bundestages und die damit einhergehende vorzeitige Wahl sind viele Fristen verkürzt worden – so auch der Zeitraum für die Briefwahl. Dies stellt sowohl die Wahlämter als auch die Wähler vor vielen Herausforderungen. Die Gemeinde Sonsbeck beantwortet einige Fragen, welche sich viele Wähler nun stellen.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Gemeinde Sonsbeck rechnet damit, dass den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen ab dem 25. Januar 2025 zugehen werden.
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich in der Meldestelle (Zimmer 16 im Rathaus Sonsbeck) oder schriftlich (Brief, Online-Formular, E-Mail an wahlen@sonsbeck.de oder Fax) beantragen – und das bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bitte geben Sie bei der Antragstellung Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse an. Sollten Sie die Versendung der Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als Ihre Meldeadresse wünschen, teilen Sie bitte die gewünschte Adresse mit.
Das Online-Formular zur Briefwahlbeantragung finden Sie auf der Seite www.sonsbeck.de/wahlen/1155
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt. Dieser führt Sie zu Ihrer persönlichen Antragstellung für Briefwahlunterlagen. Ihre Daten sind dort bereits hinterlegt, sodass Sie – nach Eingabe Ihres Geburtsdatums zur Verifizierung – die Briefwahlunterlagen in kürzester Zeit beantragen können.
Sie haben ab dem 7. Februar 2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit, bei der persönlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen. So kann der Postweg vermieden werden und Ihre Stimme ist in jedem Fall rechtzeitig eingegangen. Bitte bringen Sie hierzu einen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit ihre Wahlbenachrichtigung mit. Bitte bedenken Sie dabei, dass es aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraumes zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Wenn Sie einen Antrag auf Briefwahlunterlagen für jemand anderen stellen möchten, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Daher ist die Beantragung in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Wann werden meine Briefwahlunterlagen verschickt?
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025 versendet werden. Das resultiert daraus, dass bis Ende Januar noch das Aufstellungs- und Zulassungsverfahren für die Kandidierenden läuft. Erst nach Abschluss des Verfahrens können die Stimmzettel gedruckt und anschließend (voraussichtlich am 6. Februar 2025) an die Gemeinde Sonsbeck geliefert werden.
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Ein Wahlschein kann spätestens am Freitag, den 21. Februar, bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (bspw. nachgewiesene plötzliche Erkrankung, Verlust des bereits ausgestellten Wahlscheins) kann ein Wahlschein noch am Wahltag (23. Februar 2025) bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Kann ich aus dem Ausland per Brief wählen?
Ja. Allerdings muss der Wahlbrief ausreichend frankiert und so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck angekommen ist. Wie lange der Versand der Briefwahlunterlagen an eine Adresse in das Ausland und von dieser Adresse wieder zurück nach Sonsbeck dauert, kann nicht prognostiziert werden.
Ich befinde mich am Wahltag im Ausland und befürchte, dass meine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig in Sonsbeck ankommen würden. Kann eine Person, der ich vertraue, für mich wählen?
Nein. Laut § 14 Absatz 4 Bundeswahlgesetz ist die Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten unzulässig, da jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann.
Sollten Sie erst kurz vor der Wahl ins Ausland reisen, können Sie ab dem 7. Februar 2025 die Briefwahl vor Ort durchführen (s. o.).