Eheschließung
Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Stammen die Partner aus verschiedenen Gemeinden, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Die Ehe selbst kann dann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Die Anmeldung hierzu ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin möglich und sollte zweckmäßigerweise durch beide Partner erfolgen. Ist ein Partner jedoch verhindert, kann eine Ermächtigung vorgelegt werden.
Die Unterlagen, die für die Anmeldung erforderlich sind, richten sich nach dem Familienstand und der Nationalität der Brautleute. Welche Unterlagen im Einzelfall beizubringen sind, kann im Standesamt erfragt werden.
Gebühren