Wirtschaftsförderung in der Gemeinde Sonsbeck

Wirtschaftsförderung - Hand in HandDie Gemeinde Sonsbeck bietet sich aufgrund der Lage nahe der niederländischen Grenze als optimaler Gewerbestandort an. Die deutsche Autobahn A57 (Nimwegen-Krefeld) ist über das gut ausgebaute Verkehrsnetz schnell zu erreichen. Der Airport Weeze in rund 25 km Entfernung rundet die gute Infrastruktur ab.
 
Die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Sonsbeck "kümmert" sich um die Belange der heimischen Wirtschaft. Schwerpunkte sind dabei die Bestandspflege und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der Gemeinde Sonsbeck sowie Neuansiedlung von Betrieben und Unternehmen. Dies geschieht insbesondere durch die Vermittlung von Gewerbeflächen und durch allgemeine Beratungen. Hierzu gehören auch Fördermittel-, Finanzierungs- und Existenzgründungsberatungen, die in enger Zusammenarbeit mit der EntwicklungsAgentur Wirtschaft (EAW) des Kreises Wesel angeboten werden. Ferner werden Wegweiserfunktionen durch Kooperation und Koordination mit Behörden, Kammern und Verbänden angeboten.

Der enge Kontakt zu den Unternehmen steht ebenso im Vordergrund, wie die zielgerichtete und unbürokratische Hilfe. Kurzfristige Terminvereinbarungen und Betriebsbesuche sind jederzeit möglich.

Förderprogramm Attraktive Ortskerne

Kommunales Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels in den Ortskernen (2026–2027)

Die Gemeinde Sonsbeck unterstützt in der dritten Förderperiode den Einzelhandel in den Ortskernen sowie den Ortsteilen Hamb und Labbeck. Das Programm richtet sich an Gründer:innen, Mieter:innen und Vermieter:innen und fördert die Ansiedlung, Modernisierung und Sanierung von Ladenlokalen. Ziel ist es, die Ortskerne lebendig, vielfältig und attraktiv zu gestalten.

Besonders gefördert werden innovative Nutzungen, die Frequenz und Aufenthaltsqualität steigern, z. B.: Start-ups, Popup-Stores, Gastronomie, Dienstleistungen, Showrooms, Bildungsangebote oder nachbarschaftliche Projekte.

Alle Details und Antragsformulare stehen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.

Förderzeitraum & Budget
  • Zeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2027
  • Jährliches Fördervolumen: 50.000 €
  • Förderungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinde – ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderbereiche
  1. Förderung von Sanierung und Modernisierung
  • Bauliche Anpassungen und Modernisierungen bis zu 50 %, max. 7.500 € pro Objekt für Mietende und Vermietende bei der Neuanmietung eines Ladenlokals
  • Voraussetzung: Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren
  1. Förderung der Geschäftsmiete für Mieter:innen
  • Zuschuss bis zu 50 % der Kaltmiete in den ersten 12 Monaten der Gründung
  • Voraussetzung: Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren
Fördergebiet
  • Ortskern Sonsbeck (Hochstraße bis Sparkasse, Wallstraße)
  • Zentren der Ortsteile Hamb und Labbeck
  • Einzelne Standorte außerhalb der definierten Gebiete können nach Entscheidung der Bürgermeisterin berücksichtigt werden
Förderfähige Nutzungen
  • Einzelhandels- und Gastronomie-Start-ups
  • Frequenzbringende Dienstleistungen
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • Neue Mobilitätslösungen (z. B. Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen)
  • Kultur- und Bildungsangebote, Kinderbetreuung, nachbarschaftliche Projekte
  • Showrooms für regionalen Online-Handel
Voraussetzungen & Verfahren

Die genauen Fördermodalitäten und den Antrag auf Förderung finden Sie unter dem Button „Förderrichtlinien“.

Anlagen:

Förderprogramm 2026 - 2027
Anlage 1 - Antrag auf Gewährung einer Förderung
Anlage 2 - Erklärung nach Subventionsgesetz
Anlage 3 - Erklärung zu "De-minimis-Beihilfen"
Anlage 4 - Formblatt Verwendungsnachweis

Kontakt

Nicole Wagener
Zimmer: 28

(02838) 36-106
(02838) 36-109
Nicole.Wagener@Sonsbeck.de 

Stabstelle Zukunft@Sonsbeck
Wirtschaftsförderung und Tourismus

Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck

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