Denkmalschutz

Foto der Gommanschen Mühle in SonsbeckDie Gemeinde Sonsbeck ist als Untere Denkmalbehörde für Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Bodendenkmäler im Gemeindegebiet Sonsbeck zuständig.

Als Handlungsgrundlage dient das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen. Alle Maßnahmen welche Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler betreffen, sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen der näheren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit diese für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG NRW) sind mit einem entsprechenden Antragsvordruck zu stellen.

Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals dienen, können auf Antrag finanzielle Zuschüsse gewährt werden. Dies hängt von verschiedenen Voraussetzungen (z. B. denkmalrechtliche Sicherung des Objektes, Antragstellung und vorhandene Haushaltsmittel) ab.

Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals dienen, und zu seiner sinnvollen Nutzung aufgewendet werden, kann auf Antrag eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Diese dient zur Vorlage beim Finanzamt, um erhöhte steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können.

Die Ausstellung der Bescheinigung ist an dem Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (denkmalrechtliche Sicherung des Objektes, Abstimmung der Maßnahme vor Beginn der Arbeiten und Antragstellung bei der Denkmalbehörde) gebunden.

Die Internetseite des "LVR - Amtes für Denkmalpflege im Rheinland" bietet darüber hinaus viele nützliche Informationen für Besitzer von Baudenkmälern und für Kaufinteressenten denkmalgeschützter Bausubstanz. Auch zu Bodendenkmalschutz und Bodendenkmalbesitz erhalten Sie dort viele nützliche Informationen.

Kontakt

Georg Schnitzler
(Fachbereichsleiter)
Zimmer: 09

☏ (02838) 36-160
 (02838) 36-109
  georg.schnitzler@sonsbeck.de


Fachbereich 
Bauen und Planen

Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck