Amtsblatt vom 31.10.2023

Wahlablauf

1. Am 12.11.2023 finden in Sonsbeck die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Sonsbeck statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Sonsbeck ist in 5 allgemeine Stimmbezirke und 02 Briefwahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21.10.2023 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Wahlbezirke
01 – kath. Kindertagesstätte, Labbeck
02 – Gerebernus-Haus, Sonsbeck
03 – Realschule Foyer, Sonsbeck
04 – Grundschule Forum, Sonsbeck
05 – Hubertushaus, Hamb

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Der Wähler hat eine Stimme.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe im Wahlraum ihres Wahlbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheins und die Übersendung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Gemeinde Sonsbeck, Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck, bis 10.11.2023, 18:00 Uhr, beantragen. Dem Wähler werden sodann der Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel, der amtliche Stimmzettelumschlag sowie ein amtlicher Wahlbriefumschlag übersandt.

Der Wähler hat seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Bürgermeister der Gemeinde Sonsbeck zu übersenden, dass er dort am Wahltage spätestens bis 16.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann auch im Wahlbüro der Gemeinde Sonsbeck oder durch Einwurf in den behördlichen Briefkasten am Rathaus abgegeben werden.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 12.11.2023 um 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck, Zimmer 27 und Sozialraum, Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck, zusammen.


4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Ergebnisermittlung und Feststellung möglich ist.


Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahltscheidung des Wahlberech-tigten oder ohne eine geäußerte Wahltscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)