Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft (einfach)
Sofern Sie in Sonsbeck gemeldet sind, haben Sie ein Recht darauf, kostenlos Auskunft über die Daten, die im Melderegister zu Ihrer Person gespeichert sind, zu erhalten. Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Die einfache Melderegisterauskunft darf nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor. Sofern die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, ist der gewerbliche Zweck anzugeben.
Die einfache Melderegisterauskunft darf nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor. Sofern die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, ist der gewerbliche Zweck anzugeben.
Auf persönliche oder schriftliche Anfragen gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Melderegisterauskunft (erweitert)
Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich zu der einfachen Registerauskunft folgende Daten umfasst:
- frühere Namen
- Tag und Ort der Geburt
- Familienstand (nur die Angabe ob verheiratet oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Sterbetag und Sterbeort
Gebühren
- Einfache Meldeauskunft: 11,00 Euro
- Erweiterte Meldeauskunft: 15,00 Euro
Benötige Unterlagen
- Nachweis über das berechtigte Interesse (z. B. Vollstreckungstitel)
- Schriftliche Erklärung, ob die Daten für gewerbliche Zwecke, zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen