Foto von einem Kinderreisepass

Kinderreisepass 

Kinderreisepässe können grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht älter als 12 Jahre alt ist. Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und ist längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig.
 
Ferner ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern diese das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, genügt die Zustimmung dieses Elternteils. In diesem Fall ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes, bzw. ein rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Als Betreuer legen Sie bitte Ihren Personalausweis, sowie den Betreuerausweis/Ihre Bestellungsurkunde vor.

Ein Erziehungsberechtigter bzw. der Betreuer, sowie das Kind müssen bei der Antragstellung anwesend sein und, sofern es bereits schreiben kann (allerdings spätestens ab dem 10. Lebensjahr) eine Unterschrift leisten.

Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses muss vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Wenn der Kinderreisepass abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen.

Eine Aktualisierung des Lichtbildes während der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist möglich. Hierzu reicht die Vorsprache eines Elternteils mit dem Kind.

Gebühren
 Benötigte Unterlagen