Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde Sonsbeck
17. Mai 2021

Die Gemeinde Sonsbeck erhebt für das Halten von Hunden eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Gemeinde Sonsbeck (Zimmer 1, Telefon 02838/36-0) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit für einen Hund 54 Euro, für zwei Hunde, je Hund 66 Euro und für drei oder mehr Hunde, je Hund 78 Euro.
 
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Insgesamt geht die Gemeinde davon aus, dass 5 bis 10 Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Die Gemeinde Sonsbeck hat sich daher vor dem Hintergrund einer steuerlichen Gleichbehandlung entschlossen, eine „Hundezählung“ durchzuführen.
 
Sämtliche Haushalte im Gemeindegebiet werden in der Zeit vom 31. Mai bis Anfang Juli 2021 durch Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH, 52351 Düren, aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
 
Das Dienstleistungsunternehmen wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde Sonsbeck ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern und Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygiene- und Infektionsschutzstandards gemäß Coronaschutzverordnung werden selbstverständlich eingehalten.
 
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 500 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.

17. Mai 2021
Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde Sonsbeck

Die Gemeinde Sonsbeck erhebt für das Halten von Hunden eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Gemeinde Sonsbeck (Zimmer 1, Telefon 02838/36-0) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit für einen Hund 54 Euro, für zwei Hunde, je Hund 66 Euro und für drei oder mehr Hunde, je Hund 78 Euro.
 
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Insgesamt geht die Gemeinde davon aus, dass 5 bis 10 Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Die Gemeinde Sonsbeck hat sich daher vor dem Hintergrund einer steuerlichen Gleichbehandlung entschlossen, eine „Hundezählung“ durchzuführen.
 
Sämtliche Haushalte im Gemeindegebiet werden in der Zeit vom 31. Mai bis Anfang Juli 2021 durch Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH, 52351 Düren, aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
 
Das Dienstleistungsunternehmen wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde Sonsbeck ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern und Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygiene- und Infektionsschutzstandards gemäß Coronaschutzverordnung werden selbstverständlich eingehalten.
 
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 500 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.