Richtlinie zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Sonsbeck
12. Mai 2021

Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat eine „Richtlinie zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Sonsbeck“ beschlossen.

Mit der Förderrichtlinie wurde ein transparentes Instrument geschaffen, mit dem die Gemeinde Sonsbeck einen Anreiz bieten kann, um der sich ab dem 01.10.2021 abzeichnenden Tendenz einer Unterversorgung, insbesondere im Bereich der hausärztlichen Versorgung, entgegenzuwirken. Die Förderrichtlinie regelt geeignete finanzielle Maßnahmen, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Sonsbeck zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern.

12. Mai 2021
Richtlinie zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Sonsbeck

Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat eine „Richtlinie zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Sonsbeck“ beschlossen.

Mit der Förderrichtlinie wurde ein transparentes Instrument geschaffen, mit dem die Gemeinde Sonsbeck einen Anreiz bieten kann, um der sich ab dem 01.10.2021 abzeichnenden Tendenz einer Unterversorgung, insbesondere im Bereich der hausärztlichen Versorgung, entgegenzuwirken. Die Förderrichtlinie regelt geeignete finanzielle Maßnahmen, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Sonsbeck zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern.