Schönes Zuhause – auch rechtssicher?
02. Feb 2021

Gerade jetzt verbringt man viel Zeit daheim. Ein Blick in den heimischen Garten lässt Umgestaltungsideen aufkommen, die gern schnellstmöglich in die Tat umgesetzt werden möchten. Die richtige Planung ist jedoch entscheidend - vor allem die rechtlichen Vorgaben, die für das eigene Grundstück gelten. Gerade in den neuen Baugebieten in der Gemeinde Sonsbeck ist durch Festsetzungen im Bebauungsplan deutlich erkennbar, dass die Gemeinde sich für die „Grüne Perle“ einsetzt und das vorhandene Erscheinungsbild fördern und erhalten möchte. So wurden Pflanzstreifen und –gebote festgesetzt, um die Biodiversität zu fördern.

Projekte wie „Bunt statt Grau“ lassen Schottervorgärten weichen und küren bunte, naturbelassene Vorgärten, die neuen Lebensraum für Insekten und Bienen schaffen. Hohe Hecken als Sichtschutz anstatt Sichtschutzzäune bieten sowohl ein wohnliches Gefühl und Privatsphäre im Garten als auch Brutmöglichkeiten für Vögel, ganz im Sinne der Einfriedungssatzung der Gemeinde Sonsbeck, die seit Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Hierzu meint Herr Tittmann, Klimamanager der Gemeinde Sonsbeck: „Neben den positiven Effekten für die Biodiversität und Ökologie sind auch die mikroklimatischen Verbesserungen nicht zu unterschätzen. Durch einen erhöhten Pflanzenanteil ist die Umgebungsluft merkbar kühler und verbessert gerade an heißen Sommertagen die Aufenthaltsqualität.“

Die Gemeinde Sonsbeck – Fachbereich Bauen und Planen – steht Ihnen gern für fachliche Fragen rund um die Vorschriften für Grundstücke im Gemeindegebiet zur Verfügung. Die Einfriedungssatzung der Gemeinde Sonsbeck, die seit dem 17.12.2019 gilt, können Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Sonsbeck unter https://ris.sonsbeck.de/diverses/downloads/6 einsehen. Durch Ihre Ideen in der Grundstücksgestal­tung können Sie den größten Beitrag leisten, die „Grüne Perle am Niederrhein“ nicht grau sondern noch grüner werden zu lassen.

Bild:
Fotolia – © Elenathewise

02. Feb 2021
Schönes Zuhause – auch rechtssicher?

Gerade jetzt verbringt man viel Zeit daheim. Ein Blick in den heimischen Garten lässt Umgestaltungsideen aufkommen, die gern schnellstmöglich in die Tat umgesetzt werden möchten. Die richtige Planung ist jedoch entscheidend - vor allem die rechtlichen Vorgaben, die für das eigene Grundstück gelten. Gerade in den neuen Baugebieten in der Gemeinde Sonsbeck ist durch Festsetzungen im Bebauungsplan deutlich erkennbar, dass die Gemeinde sich für die „Grüne Perle“ einsetzt und das vorhandene Erscheinungsbild fördern und erhalten möchte. So wurden Pflanzstreifen und –gebote festgesetzt, um die Biodiversität zu fördern.

Projekte wie „Bunt statt Grau“ lassen Schottervorgärten weichen und küren bunte, naturbelassene Vorgärten, die neuen Lebensraum für Insekten und Bienen schaffen. Hohe Hecken als Sichtschutz anstatt Sichtschutzzäune bieten sowohl ein wohnliches Gefühl und Privatsphäre im Garten als auch Brutmöglichkeiten für Vögel, ganz im Sinne der Einfriedungssatzung der Gemeinde Sonsbeck, die seit Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Hierzu meint Herr Tittmann, Klimamanager der Gemeinde Sonsbeck: „Neben den positiven Effekten für die Biodiversität und Ökologie sind auch die mikroklimatischen Verbesserungen nicht zu unterschätzen. Durch einen erhöhten Pflanzenanteil ist die Umgebungsluft merkbar kühler und verbessert gerade an heißen Sommertagen die Aufenthaltsqualität.“

Die Gemeinde Sonsbeck – Fachbereich Bauen und Planen – steht Ihnen gern für fachliche Fragen rund um die Vorschriften für Grundstücke im Gemeindegebiet zur Verfügung. Die Einfriedungssatzung der Gemeinde Sonsbeck, die seit dem 17.12.2019 gilt, können Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Sonsbeck unter https://ris.sonsbeck.de/diverses/downloads/6 einsehen. Durch Ihre Ideen in der Grundstücksgestal­tung können Sie den größten Beitrag leisten, die „Grüne Perle am Niederrhein“ nicht grau sondern noch grüner werden zu lassen.

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Fotolia – © Elenathewise