Ab sofort wieder eingeschränkter Zugang zum Rathaus
21. Okt 2020

Ab sofort wieder eingeschränkter Zugang zum Rathaus

Sonsbeck. Der Kreis Wesel hat den Wert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage überschritten. Aufgrund dessen hat der Landrat des Kreises Wesel am 20.10.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am 21.10.2020 in Kraft getreten ist. Diese sieht weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben vor. Aus diesem Grunde wird das Rathaus der Gemeinde Sonsbeck ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder geschlossen.
 
Das Betreten des Rathauses ist allerdings auch weiterhin möglich, wenn vorab ein Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart wurde. Das gilt auch für das Einwohnermeldeamt. Ein Besuch ohne Anmeldung ist bis auf weiteres nicht möglich.

Es wird darum gebeten, dass für Rücksprachen oder Antragstellungen soweit wie möglich das Telefon, die eMail oder der Postweg genutzt wird, um persönliche Kontakte im Interesse des Gesundheitsschutzes für Bürger*innen sowie Mitarbeiter*innen zu reduzieren. Auf der Homepage der Gemeinde Sonsbeck finden die Bürger*innen die zuständigen Mitarbeiter für ihr Anliegen. Dort stehen auch die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung zur Verfügung.

Wenn ein Termin vereinbart wurde, wird der Besucher am Haupteingang des Rathauses abgeholt. Hierbei ist die Gegensprechanlage zu nutzen.

Das Rathaus darf nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m ist immer zu achten. Alle Besucher werden registriert, um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck erhoben und vier Wochen nach dem Besuchstermin gelöscht.

21. Okt 2020
Ab sofort wieder eingeschränkter Zugang zum Rathaus

Ab sofort wieder eingeschränkter Zugang zum Rathaus

Sonsbeck. Der Kreis Wesel hat den Wert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage überschritten. Aufgrund dessen hat der Landrat des Kreises Wesel am 20.10.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am 21.10.2020 in Kraft getreten ist. Diese sieht weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben vor. Aus diesem Grunde wird das Rathaus der Gemeinde Sonsbeck ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder geschlossen.
 
Das Betreten des Rathauses ist allerdings auch weiterhin möglich, wenn vorab ein Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart wurde. Das gilt auch für das Einwohnermeldeamt. Ein Besuch ohne Anmeldung ist bis auf weiteres nicht möglich.

Es wird darum gebeten, dass für Rücksprachen oder Antragstellungen soweit wie möglich das Telefon, die eMail oder der Postweg genutzt wird, um persönliche Kontakte im Interesse des Gesundheitsschutzes für Bürger*innen sowie Mitarbeiter*innen zu reduzieren. Auf der Homepage der Gemeinde Sonsbeck finden die Bürger*innen die zuständigen Mitarbeiter für ihr Anliegen. Dort stehen auch die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung zur Verfügung.

Wenn ein Termin vereinbart wurde, wird der Besucher am Haupteingang des Rathauses abgeholt. Hierbei ist die Gegensprechanlage zu nutzen.

Das Rathaus darf nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m ist immer zu achten. Alle Besucher werden registriert, um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck erhoben und vier Wochen nach dem Besuchstermin gelöscht.