Gebäudeenergiegesetz und Fortführung der Solarstromförderung beschlossen
28. Jul 2020

Endlich Planungssicherheit für Gebäudebesitzer: Nach vier Jahren politischen Ringens hat der Bundestag im Juni die Weichen gestellt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und u. a. die Streichung des Photovoltaik-Förderdeckels von 52 Gigawatt installierter Leistung wurden beschlossen. Am 03.07.2020 konnte endgültig Vollzug gemeldet werden, denn auch der Bundesrat hat beiden Initiativen zugestimmt, so dass das Gesetz voraussichtlich ab 01.10.2020 in Kraft treten kann.

„Die Verabschiedung des GEG war überfällig“, so Dr. Tim Schmidla von der EnergieAgentur.NRW, „denn derzeit gibt es verschiedenste Energie-Verordnungen und -Gesetze, die ordnungsrechtlich alle nebeneinander gelten.“ Die Zusammenführung ins GEG wird somit das energieeffiziente Bauen und Sanieren vereinfachen. Andererseits kommt es gerade noch zur rechten Zeit, denn die EU fordert ab dem kommenden Jahr von allen Mitgliedsstaaten einen definierten Niedrigstenergiestandard für Gebäude, der nun auch endlich für Deutschland erklärt wurde. Dieser entspricht den bereits jetzt geltenden Gebäudeenergie-Standards, weshalb Kritiker des Gesetzes auch eine vertane Chance für den Klimaschutz sehen.

„Besser bauen als das Gesetz es vorschreibt, geht aber natürlich immer“, sagt Landrat Dr. Ansgar Müller. „Besonders bei der Sanierung eines alten Gebäudes sollte ein bestmöglicher Energiestandard angestrebt werden, um Energiekosten zu sparen und dabei einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Zu einer positiven Einschätzung der Beschlüsse vom 03.07.2020 werden die Hausbesitzer kommen, die gerade eine Photovoltaik-Anlage planen. Dazu Dr. Ansgar Müller weiter: „Mit der Abschaffung des 52-Gigawatt-Ausbaudeckels bleiben Solarstromanlagen attraktiv. Denn nun ist klar, dass Besitzer einer Photovoltaik-Anlage auch in Zukunft eine Vergütung erhalten, wenn sie ihren selbsterzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das gibt Planungssicherheit und wird dem Ausbau der Stromerzeugung aus Sonnenenergie einen wichtigen weiteren Schub geben.“

Dies ist besonders interessant für das Projekt „Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr“ des Regionalverbandes Ruhr mit dem Handwerk Region Ruhr, bei dem die vier kreisangehörigen Kommunen Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Xanten sich beteiligen und der Verein KompetenzNetz Energie Kreis Wesel e. V. die Initiative aktiv unterstützt. Neben Fachinfos gibt es auch lokale Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Diese werden rege nachgefragt. Bei Interesse stehen die Klimaschutzmanager/innen in den genannte Kommunen für Nachfragen zur Verfügung. Aber auch in den anderen Kommunen helfen die Klimaschutzmanager*innen gerne weiter.

Der Kreis Wesel ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um Energieeffizienz im Gebäude informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert.

28. Jul 2020
Gebäudeenergiegesetz und Fortführung der Solarstromförderung beschlossen

Endlich Planungssicherheit für Gebäudebesitzer: Nach vier Jahren politischen Ringens hat der Bundestag im Juni die Weichen gestellt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und u. a. die Streichung des Photovoltaik-Förderdeckels von 52 Gigawatt installierter Leistung wurden beschlossen. Am 03.07.2020 konnte endgültig Vollzug gemeldet werden, denn auch der Bundesrat hat beiden Initiativen zugestimmt, so dass das Gesetz voraussichtlich ab 01.10.2020 in Kraft treten kann.

„Die Verabschiedung des GEG war überfällig“, so Dr. Tim Schmidla von der EnergieAgentur.NRW, „denn derzeit gibt es verschiedenste Energie-Verordnungen und -Gesetze, die ordnungsrechtlich alle nebeneinander gelten.“ Die Zusammenführung ins GEG wird somit das energieeffiziente Bauen und Sanieren vereinfachen. Andererseits kommt es gerade noch zur rechten Zeit, denn die EU fordert ab dem kommenden Jahr von allen Mitgliedsstaaten einen definierten Niedrigstenergiestandard für Gebäude, der nun auch endlich für Deutschland erklärt wurde. Dieser entspricht den bereits jetzt geltenden Gebäudeenergie-Standards, weshalb Kritiker des Gesetzes auch eine vertane Chance für den Klimaschutz sehen.

„Besser bauen als das Gesetz es vorschreibt, geht aber natürlich immer“, sagt Landrat Dr. Ansgar Müller. „Besonders bei der Sanierung eines alten Gebäudes sollte ein bestmöglicher Energiestandard angestrebt werden, um Energiekosten zu sparen und dabei einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Zu einer positiven Einschätzung der Beschlüsse vom 03.07.2020 werden die Hausbesitzer kommen, die gerade eine Photovoltaik-Anlage planen. Dazu Dr. Ansgar Müller weiter: „Mit der Abschaffung des 52-Gigawatt-Ausbaudeckels bleiben Solarstromanlagen attraktiv. Denn nun ist klar, dass Besitzer einer Photovoltaik-Anlage auch in Zukunft eine Vergütung erhalten, wenn sie ihren selbsterzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das gibt Planungssicherheit und wird dem Ausbau der Stromerzeugung aus Sonnenenergie einen wichtigen weiteren Schub geben.“

Dies ist besonders interessant für das Projekt „Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr“ des Regionalverbandes Ruhr mit dem Handwerk Region Ruhr, bei dem die vier kreisangehörigen Kommunen Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Xanten sich beteiligen und der Verein KompetenzNetz Energie Kreis Wesel e. V. die Initiative aktiv unterstützt. Neben Fachinfos gibt es auch lokale Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Diese werden rege nachgefragt. Bei Interesse stehen die Klimaschutzmanager/innen in den genannte Kommunen für Nachfragen zur Verfügung. Aber auch in den anderen Kommunen helfen die Klimaschutzmanager*innen gerne weiter.

Der Kreis Wesel ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um Energieeffizienz im Gebäude informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert.