Schiedsperson gesucht
27. Jul 2020

Bei der Gemeinde Sonsbeck ist das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson ab Herbst 2020 neu zu besetzen. Nun wird ein/e interessierte/r Bürger/in gesucht, die/der die Verhinderungsvertretung der Schiedsperson übernehmen möchte.
 
Grundsätzlich sind keine beruflichen Qualifikationen an das Amt der Schiedsperson geknüpft. Die Schiedsperson muss jedoch nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamtsgesetz NRW, die gesetzliche Grundlage der Schiedspersonen und des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens, nennt nur wenige Bedingungen, bei deren Vorliegen das Schiedsamt nicht bekleiden werden kann:
  • Der Bewerber besitzt nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und
  • der Bewerber steht unter Betreuung.
 
Darüber hinaus soll der Bewerber zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und in der Gemeinde Sonsbeck wohnen. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
 
Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ehrenamtlich; die Wahl erfolgt durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck für die Dauer von fünf Jahren im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 08.09.2020.
 
Personen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der interessanten Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson haben, werden gebeten, sich bis zum 14.08.2020 bei Ludger van Bebber im Rathaus Sonsbeck zu melden, der auch für weitere Informationen rund um das Schiedsamt zur Verfügung steht (Tel. 02838.36-111).

27. Jul 2020
Schiedsperson gesucht

Bei der Gemeinde Sonsbeck ist das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson ab Herbst 2020 neu zu besetzen. Nun wird ein/e interessierte/r Bürger/in gesucht, die/der die Verhinderungsvertretung der Schiedsperson übernehmen möchte.
 
Grundsätzlich sind keine beruflichen Qualifikationen an das Amt der Schiedsperson geknüpft. Die Schiedsperson muss jedoch nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamtsgesetz NRW, die gesetzliche Grundlage der Schiedspersonen und des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens, nennt nur wenige Bedingungen, bei deren Vorliegen das Schiedsamt nicht bekleiden werden kann:
  • Der Bewerber besitzt nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und
  • der Bewerber steht unter Betreuung.
 
Darüber hinaus soll der Bewerber zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und in der Gemeinde Sonsbeck wohnen. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
 
Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ehrenamtlich; die Wahl erfolgt durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck für die Dauer von fünf Jahren im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 08.09.2020.
 
Personen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der interessanten Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson haben, werden gebeten, sich bis zum 14.08.2020 bei Ludger van Bebber im Rathaus Sonsbeck zu melden, der auch für weitere Informationen rund um das Schiedsamt zur Verfügung steht (Tel. 02838.36-111).