Information für Sonsbecker Vereine und Institutionen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
12. Mrz 2020

In der aktuellen Situation ist es unerlässlich, die rasante Ausbreitung der Infektion soweit wie möglich zu verlangsamen. Dies ist speziell zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems unerlässlich. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere öffentliche Veranstaltungen in den Fokus gerückt. Mit Erlass vom 10.03.2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW entschieden, dass Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern/Besuchern aufgrund fehlender hinreichender Schutzmaßnahmen, grundsätzlich nicht, bzw. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Darüber hinaus ist in vorstehendem Erlass geregelt, dass bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmern/Besuchern eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich ist, ob und welche infektions-hygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Vor diesem Hintergrund sind alle kommenden Veranstaltungen individuell zu bewerten. Als Beurteilungshilfe unterstützt hier der als Anlage beigefügte Fragebogen, der sich aus Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ergibt.

Im Rahmen der bestehenden Veranstalterverantwortung müssen die Fragestellungen kritisch hinterfragt und beantwortet werden. In Abstimmung mit der Gemeinde Sonsbeck ist dann eine möglichst gemeinschaftliche Entscheidung zur Durchführbarkeit einer Veranstaltung abzustimmen. Darüber hinaus ist es ebenso wichtig, die aktuell rasante Entwicklung der Feststellung von Infektionsfällen in der Region in die Entscheidung mit einzubeziehen. In Zweifelsfällen wird versucht, eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes beim Kreis Wesel einzuholen. Ob dies aufgrund der Kreislage umsetzbar ist, bleibt abzuwarten.

Wir bitten für die Notwendigkeit des vorstehenden Verfahrens ausdrücklich um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass sich das weitere Vorgehen je nach weiterer Entwicklung tagesaktuell ändern kann. Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Anlage:
Checkliste
Checkliste Veranstaltungen

12. Mrz 2020
Information für Sonsbecker Vereine und Institutionen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

In der aktuellen Situation ist es unerlässlich, die rasante Ausbreitung der Infektion soweit wie möglich zu verlangsamen. Dies ist speziell zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems unerlässlich. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere öffentliche Veranstaltungen in den Fokus gerückt. Mit Erlass vom 10.03.2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW entschieden, dass Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern/Besuchern aufgrund fehlender hinreichender Schutzmaßnahmen, grundsätzlich nicht, bzw. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Darüber hinaus ist in vorstehendem Erlass geregelt, dass bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmern/Besuchern eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich ist, ob und welche infektions-hygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Vor diesem Hintergrund sind alle kommenden Veranstaltungen individuell zu bewerten. Als Beurteilungshilfe unterstützt hier der als Anlage beigefügte Fragebogen, der sich aus Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ergibt.

Im Rahmen der bestehenden Veranstalterverantwortung müssen die Fragestellungen kritisch hinterfragt und beantwortet werden. In Abstimmung mit der Gemeinde Sonsbeck ist dann eine möglichst gemeinschaftliche Entscheidung zur Durchführbarkeit einer Veranstaltung abzustimmen. Darüber hinaus ist es ebenso wichtig, die aktuell rasante Entwicklung der Feststellung von Infektionsfällen in der Region in die Entscheidung mit einzubeziehen. In Zweifelsfällen wird versucht, eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes beim Kreis Wesel einzuholen. Ob dies aufgrund der Kreislage umsetzbar ist, bleibt abzuwarten.

Wir bitten für die Notwendigkeit des vorstehenden Verfahrens ausdrücklich um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass sich das weitere Vorgehen je nach weiterer Entwicklung tagesaktuell ändern kann. Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Anlage:
Checkliste
Checkliste Veranstaltungen