Ausweispapiere überprüfen
10. Mai 2019

Rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeit werden alle Sonsbecker Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Gültigkeitsdauer ihrer Ausweispapiere zu überprüfen.
 
Zur Antragstellung muss der Ausweis- oder Passbewerber persönlich vorsprechen. Eine Geburts- oder Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch und der alte Ausweis bzw. Pass sollten mitgebracht werden, ggf. ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit. Außerdem wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
 
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 3 bis 4 Wochen zu rechnen.
 
Für die Ausstellung eines Personalausweises wird eine Gebühr in Höhe von 28,80 € erhoben, die bei der Antragstellung zu entrichten ist. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig und kostet 22,80 €.
 
Die Gebühr für einen Reisepass beträgt für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 € (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre) und für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60,00 € (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre).
 
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 €, eine Verlängerung kostet 6,00 €. Vorzulegen sind ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt sofort.

10. Mai 2019
Ausweispapiere überprüfen

Rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeit werden alle Sonsbecker Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Gültigkeitsdauer ihrer Ausweispapiere zu überprüfen.
 
Zur Antragstellung muss der Ausweis- oder Passbewerber persönlich vorsprechen. Eine Geburts- oder Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch und der alte Ausweis bzw. Pass sollten mitgebracht werden, ggf. ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit. Außerdem wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
 
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 3 bis 4 Wochen zu rechnen.
 
Für die Ausstellung eines Personalausweises wird eine Gebühr in Höhe von 28,80 € erhoben, die bei der Antragstellung zu entrichten ist. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig und kostet 22,80 €.
 
Die Gebühr für einen Reisepass beträgt für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 € (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre) und für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60,00 € (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre).
 
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 €, eine Verlängerung kostet 6,00 €. Vorzulegen sind ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt sofort.